<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit dem Dienst *Kitaplatz - Bedarfsanmeldung* ist es möglich einen Kinder-Betreuungsbedarf in Betreuungseinrichtungen anzumelden.
Der Antrag wird bei den Kommunen der Wunsch-Kindertagesstätten im Kitaplatz Pilot verwaltet. Die Kommunikation erfolgt über den Postkorb des Nutzerkontos mit dem sich die Person der Antragstellung angemeldet hatte. Der Fachdienst ist durchgängig medienbruchfrei.
Die Kommune und Betreuungseinrichtungen können mit dem Kitaplatz-Pilot die Anmeldung der Kinder verwalten und Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufnehmen sowie die Daten als xml-Datei bzw. csv-Datei exportieren, z.B. für die weitere Bereitstellung im nachgelagerten Programm adebiskita.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, Abs. 1, lit. a, c, e DSGVO
Art. 15 DSGVO
BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz),
SGB VIII (Sozial Gesetzbuch),
KiföG (Kinderförderungsgesetz)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1 / Kommune Betreuungseinrichtungen / Überprüfung der Daten und Bearbeitung des Antrags.
2 / Fachliche Administratoren, Dienstleister und Kundensupport des Portalbetreibers / Wartung und Fehleranalysen.
3 / Nachgelagert durch Sachbearbeitende der Betreuungseinrichtungen / Daten Export zu adebiskita für die Verwaltung der Kinder.
4 / Nachgelagert der Zahlungsprovider der Kommune / Bezahlung des Kindergartenplatzes.
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 / Die Aufbewahrungsfrist von Daten im Online-Dienst erfolgt gemäß dem Löschkonzept für die internetbasierten Dienste.
2 / Die Verarbeitung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten und zusätzlichen Informationen erfolgt in nachgelagerten Systemen z.B. Fachverfahren und liegen außerhalb der Zuständigkeit des Online-Dienstes.
3 / Für das direkt angeschlossene Verfahren (Kitaplatz-Pilot) ergeben sich folgende Aufbewahrungsfristen: Daten der Kinder, denen ein Betreuungsplatz zugeteilt wurde, bleiben im Kitaplatz-Pilot für 12 Monate bis zu 5 Jahre gespeichert und bei zurückgestellten Kinder verbleiben die Daten 2 Jahre nach Rückstellung bis zur Löschung (aus Gründen der Revisionssicherheit, da ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht und bei Zurückstellung eine Begründung angegeben werden muss).
4 / Daten der Sachbearbeitenden und Administrierenden werden 10 Jahre nach dem Ausscheiden gelöscht.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Es erfolgt keine Zuteilung eines Betreuungsplatzes.