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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: Sachbearbeiterkomponente

Verarbeitungstätigkeit: Internetbasierte Sachbearbeitung mit der SK-Kommune für die Verwaltung und Bearbeitung von Anträgen der Bürgerinnen und Bürger


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit der Anwendung *SK-Kommune* wird es den Mandanten / öffentlichen Einheiten ermöglicht analoge als auch digitale Anträge von Bürgern zu bearbeiten.

Hinweis:
SK (Sachbearbeiterkomponente)

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, Abs. 1, lit. b, c, e DSGVO
Art. 15 DSGVO

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1 / Öffentliche Einheiten, Kommunen oder Behörden / Verwaltung der Sachbearbeitenden sowie Bearbeitung der Anträge.
2 / AKDB Rechenzentrum / Speicherung von PDFs, Ausweisdokumente, Bilder und weitere Dokumente.
3 / Nachgelagerte Anwendungen / Archivierung z.B. eAkte .
4 / Fachliche Administratoren, Dienstleister und Kundensupport des Softwareherstellers auf explizite Anforderung der öffentlichen Einheiten / Wartung und Fehleranalysen.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Hinweis: Die Anwendung *SK-Kommune* verschickt keine Nachrichten ins Ausland, das macht ausschließlich der Sachbearbeitende nach Bedarf und gesetzlichen Vorgaben.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 / Daten der Sachbearbeitenden die in der Anwendung *SK-Kommune* auf Anweisung gelöscht werden, verbleiben nach Löschung noch 30 Tage *namentlich* im System und werden dann anonymisiert. Ob Mitarbeitende gelöscht, deaktiviert oder den Status aktive behalten, obliegt dem Verantwortlichen der öffentlichen Einheit z.B. Kommune, Behörde.
Die Daten werden mindestens so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
2 / Die Daten aus Anträgen werden gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind und das Archiv eine Entscheidung bzgl. der Übernahme getroffen hat.
Siehe für Details jede BVT-Antragsstrecke zur *SK-Kommune*.
3 / Teil der Aufgabenerfüllung ist u.a. die ordnungsgemäße Aktenführung sowie die Erfüllung von Dokumentationspflichten.
Grundsätzlich werden die Daten entsprechend der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung gelöscht, sobald sie für die Aufgabenerledigung nicht mehr notwendig sind.
4 / Die Protokollierung der schreibenden Zugriffe erfolgt mit Grafana via Loki. Diese Protokolle werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
5 / Die Session-Storage Cookies speichern temporär alle Antragsdaten. Sie werden automatisch nach dem Logout, Tab schließen oder Timeout entfernt bzw. nach maximal 60 Minuten gelöscht.
6 / Das Session ID Cookie wird nur gespeichert, um den Benutzer wiedererkennen zu können, nachdem der Browser geschlossen wurde. Dieses Cookie wird automatisch nach 10 Stunden oder beim Löschen des Browserverlaufs gelöscht.
7 / Das Identity Token Cookie speichert die Identität des Anwendenden für eine Stunde und erneuert sich, solange der Sachbearbeitende aktiv ist.
8 / Das Login-Flow Cookie gewährleistet, dass nur ein Login-Prozess je Nutzenden zur gleichen Zeit existieren kann und löscht sich nach dem Logout, Tab schließen oder Timeout automatisch.
9 / Das Local Storage Cookie enthält nur Mandanten-IDs, wie z. B. die ID der Kommune, und enthält keine personenbezogenen Daten. Es wird mit dem Browserverlauf gelöscht. Die Mandanten-ID wird mit dem Sitzungsende entfernt.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Wenn Sie Ihre Daten nicht angeben, können sie die Anwendung nicht nutzen.