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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: Landesmelderegister

Verarbeitungstätigkeit: Name des Verfahrens:
BayBIS - Bayerisches Behördeninformationssystem

Kurzbeschreibung:
Behördeninformationssystem (BIS) für ein automatisiertes Abrufverfahren für Behörden


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

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2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Automatisiertes Abrufverfahren für Behörden entsprechend BMG und MeldDV

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Bayerischen Ausführungsgesetz zum
Bundesmeldegesetz (BayAGBMG) und der Verordnung zur Übermittlung von
Meldedaten (Meldedatenverordnung - MeldDV), BMG

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Bundesweit:
- Öffentliche Stellen nach § 38 Abs. 1 BMG (einfache Behördenauskunft)
- Behörden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BMG (Sicherheitsbehörden)
- Zuzugsmeldebehörden im Rahmen des automatisierten Abrufverfahrens zur Anmeldung (Vorausgefüllter Meldeschein/VAMS) nach § 4 1. BMelddDÜV

Bayernweit:
Bereitstellung von Melderegisterdaten für Behörden:
1.) Landesamt für Verfassungsschutz nach § 11 MeldDV
2.) Gerichte nach § 11 MeldDV
3.) Staatsanwaltschaften nach § 11 MeldDV
4.) Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachstellen der Finanzämter nach § 11 MeldDV
5.) Ausländerbehörden nach § 12 MeldDV
6.) Katastrophenschutzbehörden nach § 7 MeldDV
7.) Zulassungs- und Führerscheinstellen nach § 14 MeldDV
8.) Agenturen für Arbeit nach SGB II und III nach § 16 MeldDV
9.) Gewerbebehörden nach § 18 MeldDV
10.) Gewerbeaufsichtsämter nach § 19 MeldDV
11.) Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) nach § 20 MeldDV
12.) Landesamt für Finanzen nach § 21 MeldDV
13.) Polizei (VOWI / BLKA) nach § 6 Abs. 2 MeldDV i.V.m § 5 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 MeldDV
14.) Behörden nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz und dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz nach § 15 MeldDV
15.) Vermessungsämter nach § 17MeldDV
16.) Standesämter nach § 22 MeldDV
17.) Wohngeldbehörden nach § 23 MeldDV
18.) Versorgungsanstalten der bayerischen Versorgungskammern nach § 24 MeldDV
19.) Gerichtsvollzieher nach § 25 MeldDV
20.) Suchdienste nach § 26 MeldDV
21.) Integrierte Leitstellen nach § 13 MeldDV
22.) Bayerisches Landeskriminalamt nach § 6 Abs. 1 MeldDV i.V.m. § 5 Abs. 1 sowie Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 MeldDV
23.) Jugendämter nach § 8 MeldDV
24.) Untere Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz nach § 27 MeldDV
25.) Zentrale Stelle der kassenärztlichen Vereinigung in Bayern nach § 30 MeldDV
26.) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) § 30a MeldDV

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Die Regeln zur Aufbewahrung und Löschung von Daten ergeben sich aus § 13, § 14 und § 15 BMG

1.) Betroffene Person: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod

Ausnahmen:
1.16 Suchdienste: Löschung unverzüglich nach Übermittlung
1.17 Waffenerlaubnis / Sprengstofferlaubnis: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.18 Aufenthaltsfragen: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.19 Wohnungsgeber: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.20 Wehrerfassung: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.21 Wahlberechtigung: Löschung nach 30 Tagen nach dem Wegzug und der Auswertung der Rückmeldung oder bei Tod
1.22 Ausstellung Pässe und Ausweise: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.23 Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der Ausweise: Löschung nach 30 Tagen nach dem Wegzug und der Auswertung der Rückmeldung oder bei Tod
1.24 Ankunftsnachweis: Löschung, sobald die Gültigkeitsdauer um mehr als 3 Monate abgelaufen ist oder 30 Tagen nach Wegzug oder Tod

2.) Gesetzlicher Vertreter: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod

3.) Ehegatte oder Lebenspartner: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod

4.) Minderjährige Kinder: Löschung, wenn das Kind volljährig wird


Weitere Ausnahmen siehe § 13 BMG

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Bayerischen Ausführungsgesetz zum
Bundesmeldegesetz (BayAGBMG) und der Verordnung zur Übermittlung von
Meldedaten (Meldedatenverordnung - MeldDV), BMG