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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: AFÖGplus Dezentrales BAföG und AFBG mit Onlineantragstellung

Verarbeitungstätigkeit: Erledigung der Aufgaben bei den Ämtern für Ausbildungsförderung im Vollzug
der Ausbildungsförderungsgesetze (BAföG, BayAföG) und
des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG; sogen. Aufstiegs-BAföG)


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Berechnung und Zahlbarmachung aller Förderungsleistungen aus BAföG, BayAföG und AFBG. Erstellung aller gesetzlich vorgeschriebenen statistischen Auswertungen. Gesetzlich vorgeschriebener Datenaustausch mit Externen (KfW, BVA, BZSt etc.). Angebot einer Onlineantragstellung mit eID-Authentifizierung.

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m.
- § 68 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) I, § 67a Sozialgesetzbuch (SGB) X
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Bayer. Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG)
- Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
geleisteten Darlehen (DarlehensV),
- Verwaltungsvorschriften zum BAföG (BAföGVwV),
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB)
- Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
01.: Bundesverwaltungsamt; Gewährung Staatsdarlehen (§ 17 Abs. 2 BAföG i.V.m. § 9 DarlehensV)
02.: Geldinstitute; Banküberweisung an Zahlungsempfänger (Art. 19 Abs. 1 Ziff. 1 BayDSG)
03.: KfW-Bankengruppe; Gewährung Bankdarlehen (§17 Abs. 3 BAföG i.V.m. § 18c BAföG, §§ 12, 13 AFBG)
04.: Bundeszentralamt für Steuern; Datenabgleich (§ 41 Abs. 4 BAföG)
05.: Deutsche Rentenversicherung; Übermittlung steuerfreier Zuschussanteile (Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz i.V.m. § 10 Abs. 4b EStG)
06.: Bayerisches Behördeninformationsystem BayBIS (§ 71 Abs. 1 Satz 4 SGB X)

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
6-jährige Aufbewahrungsfrist (Darlehensfälle 8 Jahre) lt. Vollzugsregelung des StMWFK (s. Dateianlagen).
Im Übrigen ergibt sich eine Löschpflicht aus Art. 2 BayDSG-E i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Alt. A DSGVO, sobald der unter Pkt. 2 genannte Zweck entfällt, bzw. bei haushaltsrechtlich relevanten Daten nach 6 bzw. 10 Jahre (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 82 Abs. 2 Sätze 2-4 KommHVKameralistik und § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 69 Abs. 2 Sätze 2-5 KommHV-Doppik)

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Ablehnung der Förderung nach BAföG, BayAföG oder AFBG