<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Berechnung und Zahlbarmachung aller Förderungsleistungen aus BAföG, BayAföG und AFBG. Erstellung aller gesetzlich vorgeschriebenen statistischen Auswertungen. Gesetzlich vorgeschriebener Datenaustausch mit Externen (KfW, BVA, BZSt etc.). Angebot einer Onlineantragstellung mit eID-Authentifizierung.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m.
- § 68 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) I, § 67a Sozialgesetzbuch (SGB) X
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Bayer. Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG)
- Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
geleisteten Darlehen (DarlehensV),
- Verwaltungsvorschriften zum BAföG (BAföGVwV),
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB)
- Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:01.: Bundesverwaltungsamt; Gewährung Staatsdarlehen (§ 17 Abs. 2 BAföG i.V.m. § 9 DarlehensV)
02.: Geldinstitute; Banküberweisung an Zahlungsempfänger (Art. 19 Abs. 1 Ziff. 1 BayDSG)
03.: KfW-Bankengruppe; Gewährung Bankdarlehen (§17 Abs. 3 BAföG i.V.m. § 18c BAföG, §§ 12, 13 AFBG)
04.: Bundeszentralamt für Steuern; Datenabgleich (§ 41 Abs. 4 BAföG)
05.: Deutsche Rentenversicherung; Übermittlung steuerfreier Zuschussanteile (Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz i.V.m. § 10 Abs. 4b EStG)
06.: Bayerisches Behördeninformationsystem BayBIS (§ 71 Abs. 1 Satz 4 SGB X)
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
6-jährige Aufbewahrungsfrist (Darlehensfälle 8 Jahre) lt. Vollzugsregelung des StMWFK (s. Dateianlagen).
Im Übrigen ergibt sich eine Löschpflicht aus Art. 2 BayDSG-E i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Alt. A DSGVO, sobald der unter Pkt. 2 genannte Zweck entfällt, bzw. bei haushaltsrechtlich relevanten Daten nach 6 bzw. 10 Jahre (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 82 Abs. 2 Sätze 2-4 KommHVKameralistik und § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 69 Abs. 2 Sätze 2-5 KommHV-Doppik)
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Ablehnung der Förderung nach BAföG, BayAföG oder AFBG