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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: TERAwin-FRI Friedhofsverwaltung

Verarbeitungstätigkeit: TERAwin-FRIplus Friedhofsverwaltung für evangelisch-lutherische Kirchengemeinden in Bayern:
Vergabe und Verwaltung von Grabnutzungsrechten
Abwicklung von Bestattungen
Überprüfung von Gräbern
Statistische Auswertungen der Bestattungen
Abrechnung von Friedhofsunterhaltungsgebühren
Bearbeiten der Zahlungseingänge und Mahnungen


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Aschaffenburg, Stadt
Postfach 10 01 63
63701 Aschaffenburg

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Aschaffenburg, Stadt
Postfach 10 01 63
63701 Aschaffenburg

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
TERAwin-FRIplus Friedhofsverwaltung für evangelisch-lutherische Kirchengemeinden in Bayern:
Vergabe und Verwaltung von Grabnutzungsrechten
Abwicklung von Bestattungen
Überprüfung von Gräbern
Statistische Auswertungen der Bestattungen
Abrechnung von Friedhofsunterhaltungsgebühren
Bearbeiten der Zahlungseingänge und Mahnungen

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO in Verbindung mit
Art. 1, 7, 8, 9, 10, 12, 13 Bestattungsgesetz (BayBestG),
§§ 15 - 21 Bestattungsverordnung (BestV),
§§68 und 70 der Kirchengemeindeordnung Bayern in Verbindung mit der Bekanntmachung über Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen (FriedhofsOBek) und den ortskirchlichen Satzungen

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Die Daten des Grabnutzungsberechtigten können gelöscht werden, sobald das Grabnutzungsrecht auf einen anderen Berechtigten übertragen wurde und der bisherige Grabnutzungsberechtigte nicht selbst verstorben ist und als Verstorbener einem Grab zugeordnet wird.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO in Verbindung mit
Art. 1, 7, 8, 9, 10, 12, 13 Bestattungsgesetz (BayBestG),
§§ 15 - 21 Bestattungsverordnung (BestV),
§§68 und 70 der Kirchengemeindeordnung Bayern in Verbindung mit der Bekanntmachung über Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen (FriedhofsOBek) und den ortskirchlichen Satzungen