Landkreis Starnberg
Postfach 14 60
82317 Starnberg
Datenschutzbeauftragter
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit dem Dienst *Antrag zur Erfassung von Anwärterbefugnis, Ersterteilung Fahrlehrerlaubnis, Erweiterung zur Fahrlehrerlaubnis, Seminarerlaubnis und Ausbildungsfahrlehrerlaubnis* ist es möglich die Bescheinigung zum Fahrlehrer zu beantragen.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, Abs. 1, lit. a, c, e DSGVO
Art. 15 DSGVO
Abschnitt 1 Fahrlehrerlaubnis im (FahrlG)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1 / Kommune / Beantragung der Fahrlehrerlaubnis
2 / Fachliche Administratoren, Dienstleister Kundensupport des Portalbetreibers / Wartung und Fehleranalysen
3 / Kraftfahrtbundesamt / Mitteilung an das zentrale Fahrerlaubnisregister
4 / Zahlungsprovider der Kommune / Bezahlung des Fachdienstes
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 / Die Aufbewahrungsfrist von Daten im Online-Dienst erfolgt gemäß dem Löschkonzept für die internetbasierten Dienste.
2 / Die Verarbeitung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten und zusätzlichen Informationen erfolgt in nachgelagerten Systemen z.B. Fachverfahren und liegen außerhalb der Zuständigkeit des Online-Dienstes.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich, die Beantragung der Fahrlehrerlaubnis muss persönlich bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.