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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: TERA kommunale Manager Raum-, Gebäude- und Ressourcenmanagement

Verarbeitungstätigkeit: TERA Gebäudemanager
Verwalten der Gebäude, Räume und dazugehöriger technischer Anlagen

Planen, generieren und überwachen von Aufträgen an interne Beschäftigte und Externe, um der Betreiberverantwortung nachzukommen

Mobile Bearbeitung von Aufträgen (z.B. Kontrollen und Wartungen durchführen und nachweisen), Zustand (z.B. Mängel) an das Fachverfahren zurückmelden

Mobile Erfassung neuer Aufträge (z.B. zur Mängelbeseitigung)

Sicherstellung der Werterhaltung der Gebäude durch vorbeugende Instandsetzungsmaßnahmen

Kosten- und Nutzenanalysen mit dem Ziel, Kosten transparent zu machen und zu senken

Budgetplanung und -kontrolle


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landkreis Starnberg
Postfach 14 60
82317 Starnberg

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Landkreis Starnberg
Postfach 14 60
82317 Starnberg

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Verwalten der Gebäude, Räume und dazugehöriger technischer Anlagen

Planen, generieren und überwachen von Aufträgen an interne Beschäftigte und Externe, um der Betreiberverantwortung nachzukommen

Mobile Bearbeitung von Aufträgen (z.B. Kontrollen und Wartungen durchführen und nachweisen), Zustand (z.B. Mängel) an das Fachverfahren zurückmelden

Mobile Erfassung neuer Aufträge (z.B. zur Mängelbeseitigung)

Sicherstellung der Werterhaltung der Gebäude durch vorbeugende Instandsetzungsmaßnahmen

Kosten- und Nutzenanalysen mit dem Ziel, Kosten transparent zu machen und zu senken

Budgetplanung und -kontrolle

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 37-39, 42, 56, 57, 61 und 74 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 4, 7 und 17Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG),
Art. 14 Grundgesetz (GG)
privatrechtliche Verträge nach §§ 555a - 555f, §§ 611 - 651y Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Etwa 2.000 Gesetze und Regelwerke enthalten immobilienbezogene Pflichten, die unter dem Stichwort Betreiberverantwortung zusammengefasst werden. Bedeutsam ist § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV dient dem Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren durch überwachungsbedürftige Anlagen und legt fest, dass solche Anlagen regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen unterliegen.

§ 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Die Daten zu den verwalteten Gebäude (inklusive aller Objekte) dürfen gelöscht werden, sobald das Gebäude verkauft bzw. abgerissen wird.

Die Daten zu den mit der Gebäudeverwaltung als Hausmeister, Ansprechpartner, Gebäudeverwalter) betrauten Personen dürfen erst gelöscht bzw. anonymisiert werden, wenn die Personen ausgeschieden sind oder ihre Zuständigkeit geändert wurde.

Wurden Integrationssätze für die Finanzwesen erzeugt, dürfen die Daten nicht vor Ablauf der fünfjährigen (öffentlich-rechtlichen) bzw. dreijährigen (privatrechtlichen) Zahlungsverjährung gelöscht werden (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a KAG i. V. mit § 228 Abgabenordnung, § 195 BGB). Zu beachten ist ferner die sechsjährige Aufbewahrungspflicht für Belege (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 82 Abs. 2 Sätze 2 - 4 KommHV-Kameralistik und § 33 Abs. 1 S. 1
Nr. 7 i.V.m. § 69 Abs. 2 Sätze 2 - 5 KommHV-Doppik).

Protokoll nach § 4 ALBV
Die für Protokollzwecke erfassten Angaben müssen nach Ablauf des auf die
Erstellung des Protokolls folgenden Kalenderjahres vernichtet werden (§ 4 Abs. 4 ALBV).

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 37-39, 42, 56, 57, 61 und 74 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 4, 7 und 17Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG),
Art. 14 Grundgesetz (GG)
privatrechtliche Verträge nach §§ 555a - 555f, §§ 611 - 651y Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Etwa 2.000 Gesetze und Regelwerke enthalten immobilienbezogene Pflichten, die unter dem Stichwort Betreiberverantwortung zusammengefasst werden. Bedeutsam ist § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV dient dem Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren durch überwachungsbedürftige Anlagen und legt fest, dass solche Anlagen regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen unterliegen.

§ 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)