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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: BSP-D 450 Bürgerservice-Portal Dienste GF 450

Verarbeitungstätigkeit: Erhebung, Erfassung, Speicherung, Auswertung und Löschung von Bewerberdaten im Verfahren Onlinebewerbung


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landkreis Starnberg
Postfach 14 60
82317 Starnberg

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Landkreis Starnberg
Postfach 14 60
82317 Starnberg

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Die Bewerberdaten werden zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses (Einstellung von Mitarbeitern) erfasst und ausgewertet.

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung)
Artikel 9 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Artikel 88 - Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
§26 - Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 4 BayDSG-E (Entwurf Bayerisches Datenschutzgesetz)

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 - Die Daten werden 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Bei Nichtbereitstellung der Daten kann kein Beschäftigungsverhältnis begründet werden, d.h. keine Einstellung.