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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: TERAwin-FRI Friedhofsverwaltung

Verarbeitungstätigkeit: TERAwin-FRI Friedhofsverwaltung:
Vergabe von Grabnutzungsrechten
Abwicklung von Bestattungen
Überprüfung von Gräbern
Statistische Auswertungen der Bestattungen und Grabnutzungsrechte
Bereitstellen von Basisdaten für die Gebührenkalkulation und die Friedhofsplanungen


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Postfach 15 40
86620 Neuburg a.d.Donau

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Postfach 15 40
86620 Neuburg a.d.Donau

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
TERAwin-FRI Friedhofsverwaltung:
Vergabe von Grabnutzungsrechten
Abwicklung von Bestattungen
Überprüfung von Gräbern
Statistische Auswertungen der Bestattungen und Grabnutzungsrechte
Bereitstellen von Basisdaten für die Gebührenkalkulation und die Friedhofsplanungen

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO in Verbindung mit
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57, 62 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO),
Art. 1, 17, 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG),
Art. 2, 8 Kommunalabgabengesetz (KAG),
Art. 1, 7, 8, 9, 10, 12, 13 Bestattungsgesetz (BayBestG),
§§ 15 - 21 Bestattungsverordnung (BestV),
Art. 20 Abs. 1 Kostengesetz (KG) und den aufgrund dieser Rechtsvorschriften erlassenen kommunalen Satzungen

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Buchungssätze dürfen nicht vor Ablauf der fünfjährigen Zahlungsverjährung gelöscht werden (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a KAG i. V. mit § 228 Abgabenordnung). Zu beachten ist ferner die sechsjährige Aufbewahrungspflicht für Belege (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 82 Abs. 2 Sätze 2 - 4 KommHV-Kameralistik und § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 69 Abs. 2 Sätze 2 - 5 KommHV-Doppik).

Daten des Grabnutzungsberechtigten können gelöscht werden, sobald das Grabnutzungsrecht auf einen anderen Berechtigten übertragen wurde.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO in Verbindung mit
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57, 62 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO),
Art. 1, 17, 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG),
Art. 2, 8 Kommunalabgabengesetz (KAG),
Art. 1, 7, 8, 9, 10, 12, 13 Bestattungsgesetz (BayBestG),
§§ 15 - 21 Bestattungsverordnung (BestV),
Art. 20 Abs. 1 Kostengesetz (KG) und den aufgrund dieser Rechtsvorschriften erlassenen kommunalen Satzungen