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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: OK.VISA Verwaltungs- u. Informationssystem im Ausländeramt [UNIFACE]

Verarbeitungstätigkeit: Name des Verfahrens: OK.VISA - Verwaltungs- und Informationssystem im Ausländeramt
Das Anwendungsverfahren OK.VISA unterstützt die Tätigkeiten der Ausländerbehörden im Zusammenhang mit dem Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes/EU unter Berücksichtigung der Aufenthaltsverordnung.


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Postfach 15 40
86620 Neuburg a.d.Donau

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Postfach 15 40
86620 Neuburg a.d.Donau

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Verwaltung der ausländerspezifischen Daten

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), Aufenthaltsverordnung (AufenthV), Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz), Durchführungsverordnung zum Ausländerzentralregistergesetz (AZR-DV), Integrationskursverordnung (IntV), Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, Passgesetz (PassG), Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Meldedatenverordnung (MeldDV), Datenaustauschverbesserungsgesetz

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1,2: Ausländerzentralregister (AZR): §§ 6 - 9 AZR-Gesetz §§ 4 - 7 AZRG-DV
1,2: Bundesamt für Migration und Flüchtlingswesen (BAMF): § 8 Abs. 1 Integrations-kursverordnung (IntV)
1: Bayerisches Behördeninformationssystem (BayBIS): § 11 BayMeldDV
1: Bundeszentralregister: § 41 Abs. 1 Nr. 7 BZRG
1: Meldebehörden: §90a Aufenthaltsgesetz, §90b Aufenthaltsgesetz
1,2: Ausländerbehörden (Erfüllung der ausländerrechtlichen Aufgaben)
1,2: Bundesdruckerei: §§ 4, 78 AufenthG, §§61a-h AufenthV

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Löschung aller Daten (Nr. 1 und Nr.2):
Löschung gemäß § 68 AufenthV:
5 Jahre, wenn der Ausländer Deutscher i.S. von Art. 116 Abs. 1 GG wurde
5 Jahre, wenn verstorben
10 Jahre, wenn unbekannt oder ins Ausland verzogen
10 Jahre, wenn kein Aufenthalt in der BRD mehr vorliegt

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), Aufenthaltsverordnung (AufenthV), Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz), Durchführungsverordnung zum Ausländerzentralregistergesetz (AZR-DV), Integrationskursverordnung (IntV), Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, Passgesetz (PassG), Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Meldedatenverordnung (MeldDV), Datenaustauschverbesserungsgesetz