<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit dem Dienst *Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis* können die Antragstellenden ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen, das bestätigt, dass zwischen beiden Verlobten nach deutschem Recht die Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Deutschen Staatsangehörigen die im Ausland heiraten wollen, wird zur Schließung einer Ehe im Ausland grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis empfohlen.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Die Kosten des Antrags müssen direkt entrichtet werden. Dazu werden Sie mit dem ePayment-Provider Ihrer Behörde verbunden. Dort können Sie eine Zahlungsart auswählen und werden direkt zu diesem Zahlungsanbieter weitergeleitet. Das Bezahlsystem ist eine Komponente auf die der Online-Dienst weiterleitet.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, Abs. 1, lit. a, c, e DSGVO
Art. 15 DSGVO
§ 39 Personenstandsgesetz (PStG)
Gebührenverordnung / Kostenverzeichnis des jeweiligen Bundesland
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1 / Kommune / Überprüfung der Daten und Bearbeitung des Antrags.
2 / Fachliche Administratoren, Dienstleister und Kundensupport des Portalbetreibers / Wartung und Fehleranalysen.
3 / Nachgelagert durch Sachbearbeitende an z.B. zuständige Standesbeamte / Prüfung der Ehefähigkeit.
4 / Zahlungsprovider der Kommune / Bezahlung des Fachdienstes.
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 / Die Aufbewahrungsfrist von Daten im Online-Dienst erfolgt gemäß dem Löschkonzept für die internetbasierten Dienste.
2 / Die Verarbeitung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten und zusätzlichen Informationen erfolgt in nachgelagerten Systemen z.B. Fachverfahren, Payment-Systeme, Nutzerkonten und liegen außerhalb der Zuständigkeit des Online-Dienstes.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich, der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Behörde erfolgen.