<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit dem Dienst *Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens* ist es möglich einen Antrag zur Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz zu stellen. Dies dient zur Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen einer Vorabzustimmung nach § 31 Aufenthaltsverordnung.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, Abs. 1, lit. b, c, e DSGVO
Art. 15 DSGVO
§ 81a, § 82 Abs. 1, § 86 AufenthG
§ 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
i.V.m. § 54 Absatz 2 Nummer 8 AufenthG
§ 4a, § 60a AufenthG
§ 61 AsylG
i.V.m § 32 BeschV
§ 31 AufenthV
§§ 6, 7 AZRG
§ 11 Absatz 1 Satz 1 FreizügG/EU
AufenthG (Aufenthaltsgesetz)
AufenthV (Aufenthaltsverordnung)
AsylG (Asylgesetz)
AZRG (Ausländerzentralregister)
FreizügG/EU (Freizügigkeitsgesetz/EU)
BeschV (Beschäftigungsverordnung)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:Technisch unterstützte Übermittlung:
1 / Ausländerbehörden z.B. Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) / Bearbeitung des Antrags.
2 / Landesamt für Pflege / Überprüfung, ob die Qualifikation der Person anerkannt wird.
3 / Rechenzentrum / Speicherung von PDFs, Ausweis-Dokumente, Bilder und weitere Dokumente in nachgelagerten Anwendungen wie z.B. *SK-Kommune*, *eAkte*.
4 / Fachliche Administratoren, Dienstleister und Kundensupport des Portalbetreibers / Wartung und Fehleranalysen.
Nur nachgelagert, durch manuelle Tätigkeit der Sachbearbeitenden.
Die Liste ist nicht abschließend:
5 / andere Ausländerbehörden, sonstige Behörden / Daten Export zum Datenabgleich.
6 / zuständige Anerkennungsstellen, wie zum Beispiel IHKFOSA, Handwerkskammern, Bezirksregierungen, Kammern / Daten Export zum Datenabgleich.
7 / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Daten Export zum Datenabgleich.
8 / Bundesagentur für Arbeit / Daten Export zum Datenabgleich.
9 / Bundesdruckerei / Daten Export zum Verschicken der Unterlagen.
10 / Gerichte / Daten Export zum Datenabgleich.
11 / konsularische Vertretungen / Daten Export zum Datenabgleich.
12 / Ausländerzentralregister / Daten Export zum Datenabgleich und erfassen.
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Hinweis: Der Online-Dienst verschickt keine Nachrichten ins Ausland, das macht ausschließlich der Sachbearbeitende nach Bedarf und gesetzlichen Vorgaben.
1 / ggf. konsularische Vertretungen.
2 / ggf. Herausgegeben werden dürfen die Daten durch die Ausländerbehörde an andere Ausländerbehörden, sonstige Behörden, Gerichte und gegebenenfalls Behörden anderer Staaten nur dann, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
3 / weiteren Registern auf die Behörden anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zugriff haben (z. B. EURODAC-Datenbank, Visa-Informationssystem, Schengener Informationssystem).
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 / Die Aufbewahrungsfrist von Daten im Online-Dienst erfolgt gemäß dem Löschkonzept für die internetbasierten Dienste.
2 / Die Verarbeitung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten und zusätzlichen Informationen erfolgt in nachgelagerten Systemen z.B. Fachverfahren, Payment-Systeme, Nutzerkonten und liegen außerhalb der Zuständigkeit des Online-Dienstes.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Wenn Sie Ihre Daten nicht angeben, kann dies zur Folge haben, dass die Vorabzustimmung nicht erteilt werden kann.