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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: Sachbearbeiterkomponente

Verarbeitungstätigkeit: Antragsstrecke *SK-Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens* zur Bearbeitung durch Sachbearbeitende


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit der Antragsstrecke *SK-Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens* ist es möglich einen Antrag zur Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz zu verarbeiten.
Die aus dem Online-Dienst *Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens* eingehenden Anträge werden automatisch den entsprechenden Antragsdetailseiten in der Sachbearbeiterkomponente zugeordnet und zur weiteren Bearbeitung einem Sachbearbeitenden bereitgestellt. Dies dient zur Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen einer Vorabzustimmung nach § 31 Aufenthaltsverordnung.

Hinweis:
SK (Sachbearbeiterkomponente)

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, Abs. 1, lit. b, c, e DSGVO
Art. 15 DSGVO
1 / Siehe BVT Online-Dienst *Internetbasierte Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens*.

AufenthG (Aufenthaltsgesetz)
AufenthV (Aufenthaltsverordnung)
AsylG (Asylgesetz)
AZRG (Ausländerzentralregister)
FreizügG/EU (Freizügigkeitsgesetz/EU)
BeschV (Beschäftigungsverordnung)

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1 /Siehe Auflistung in der BVT des Online-Dienstes *Internetbasierte Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens*.
2 / Siehe Auflistung in der BVT der Anwendung *SK-Kommune*.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Hinweis: Die Anwendung *SK-Kommune* sowie die Antragsstrecke *SK-Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens* verschicken keine Nachrichten ins Ausland, das macht ausschließlich der Sachbearbeitende nach Bedarf und gesetzlichen Vorgaben.

1 / Siehe BVT Online-Dienst *Internetbasierte Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens*.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Daten der Antragstellenden und Sachbearbeitenden in einer Antragsstrecke:
1 / Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
2 / Die Daten werden gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind und das Archiv eine Entscheidung bzgl. der Übernahme getroffen hat.
3 / Teil der Aufgabenerfüllung ist u.a. die ordnungsgemäße Aktenführung sowie die Erfüllung von Dokumentationspflichten.
Grundsätzlich werden die Daten entsprechend der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung gelöscht, sobald sie für die Aufgabenerledigung nicht mehr notwendig sind.
- bei Einbürgerung: 10 Jahre nach einer Einbürgerung (§§ 67/68 Absatz 2 Satz 2 AufenthV).
- bei Wegzug: 10 Jahre nach dem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde (§§ 67/68 Absatz 2 Satz 3 AufenthV).
- bei Tod: 5 Jahre nach dem Sterbetag (§§ 67/68 Absatz 2 Satz 3 AufenthV).
- bei Ausweisung oder Abschiebung: 10 Jahre nach Ablauf des Befristungsdatums (§ 91 Absatz 1 AufenthG, § 68 Absatz 2 Satz 1 AufenthV).

Daten Sachbearbeitenden:
4 / Weitere Aufbewahrungs- und Löschfristen: Siehe BVT der Anwendung *SK-Kommune*.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
1 / Sachbearbeitende: Wenn Sie Ihre Daten nicht angeben, können sie die Antragsstrecke nicht bearbeiten.
2 / Bürger und Bürgerinnen: Wenn Sie Ihre Daten nicht angeben, kann dies zur Folge haben, dass die Vorabzustimmung nicht erteilt werden kann.