<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit dem Dienst "Antrag zur Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist es möglich den bestehenden Führerschein zur Fahrgastbeförderung zu beantragen.
Es handelt sich hierbei um eine aktualisierte Bescheinigung, die etwa Taxifahrer, Mitarbeiter privater Fahrdienste oder Krankentransportfahrer zusätzlich zur eigentlichen Fahrerlaubnis erwerben müssen.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, Abs. 1, lit. a, c, e DSGVO
Art. 15 DSGVO
§48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1 / Kommune / Antrag zur Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
2 / Fachliche Administratoren, Dienstleister und Kundensupport des Portalbetreibers,
3 / Kraftfahrtbundesamt / Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister,
4 / Zahlungsprovider der Kommune / Bezahlung des Fachdienstes.
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 / Die Aufbewahrungsfrist von Daten im Online-Dienst erfolgt gemäß dem Löschkonzept für die internetbasierten Dienste.
2 / Die Verarbeitung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten und zusätzlichen Informationen erfolgt in nachgelagerten Systemen z.B. Fachverfahren und liegen außerhalb der Zuständigkeit des Online-Dienstes.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich, der Antrag zur Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss persönlich bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.