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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit dem Fachdienst "Ersatzantrag Fahrerlaubnisdokumente" kann der Nutzer online bei der Fahrerlaubnisbehörde ein neues Führerscheindokument (allg. Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, internationaler Führerschein, Fahrerqualifizierungsnachweis, Sonderfahrerlaubnis, Fahrlehrerschein) aufgrund der folgenden Anlässe beantragen: Diebstahl, Verlust, Berichtigung, Namensänderung, Unleserlichkeit, Beschädigung, Auflagenänderung.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 Abs. 1 DSGVO;
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Fahrerlaubnis und Führerschein;
Ersatzgrund: Diebstahl, Verlust, Berichtigung, Namensänderung, Unleserlichkeit, Beschädigung:
Allg. Fahrerlaubnis: § 25 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)): Ausfertigung des Führerscheins;
Int. FS: §§ 25a-25b Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)): Ausstellung eines int. Führerscheins;
FQN: Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG));
Sonderfahrerlaubnis: § 2 Abs. 10a Straßenverkehrsgesetz (StVG): Fahrerlaubnis und Führerschein;
Bayerische Fahrberechtigungsverordnung (FBerV);
FzF: § 48 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
Fahrlehrerschein: § 4 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz (FahrlG)): Antrag auf Erteilung der Fahrlehrererlaubnis;
Ersatzgrund: Auflagenänderungen allg. Fahrerlaubnis:
§ 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen;
§ 46 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Entziehung, Beschränkung, Auflagen.
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1 / Bundesdruckerei / Antrag zur Herstellung eines Kartenführerscheins
2 / zuständige Fahrerlaubnisbehörde / Überprüfung der Daten und Bearbeitung des Antrags
3 / Ausstellungsbehörde des vorherigen Führerscheins / Überprüfung der Daten für die Erstellung einer Karteikartenabschrift für die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (nur bei Papierführerscheinen/sonst Abruf der Daten im ZFER)
4 / BioID GmbH / Biometrieprüfung des Passfotos
5 / Kraftfahrtbundesamt / Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
6 / Zahlungsprovider der Kommune oder Behörde / Bezahlung des Antrags
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1/ Die Aufbewahrungsfrist von Daten im Online-Dienst erfolgt gemäß dem Löschkonzept für die internetbasierten Dienste.
2 / Die Verarbeitung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten und zusätzlichen Informationen erfolgt in nachgelagerten Systemen z.B. Fachverfahren, Payment-Systeme, Nutzerkonten und liegen außerhalb der Zuständigkeit des Online-Dienstes.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Die Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.