<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit dem Dienst "Briefwahlantrag QR-Code" ist es möglich einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen speziell mit mobilen Geräten (Smartphone, Tablet) über einen auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code anzufordern.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, Abs. 1, lit. a, c, e DSGVO
Art. 15 DSGVO
§§ 24 bis 27 EuWO
§§ 25 bis 28 BWO
§§ 22 bis 25 LWO
§§ 22 bis 29, Abschn. II GLKrWO
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1 / Kommune / Anforderung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1/ Die Aufbewahrungsfrist von Daten im Online-Dienst erfolgt gemäß dem Löschkonzept für die internetbasierten Dienste.
2 / Die Verarbeitung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten und zusätzlichen Informationen erfolgt in nachgelagerten Systemen z.B. Fachverfahren, Payment-Systeme, Nutzerkonten und liegen außerhalb der Zuständigkeit des Online-Dienstes.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich, ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen muss schriftlich oder persönlich beantragt werden.