<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Das Fachverfahren IKOL-WG ermöglicht die effiziente Sachbearbeitung von
Fällen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) sowie deren Verwaltung.
Es beinhaltet die Berechnung der Wohngeldleistungen für Miet- und Lastenzuschuss einschließlich
Vorberechnung, die Bearbeitung der Wohn-/Wirtschaftsgemeinschaft einschließlich
Vergleichsberechnung, die Bescheiderstellung, die Auszahlung der
Wohngeldleistungen mit Auswertungen sowie die Erstellung und Weitergabe der
statistischen Daten
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG i.V.m. Wohngeldgesetz (WoGG), Richtlinien und
Durchführungsbestimmungen, Bundesstatistikgesetz (BStatG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG §26)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1 Staatsoberkasse (IHV, in Bayern) und Geldinstitute / Banküberweisungen an
Zahlungsempfänger Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayDSG
2 Landesämter für Statistik und Datenverarbeitung / Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BayDSG i. V. mit §§ 34-36 WoGG und Gesetz über die Statistik für
Bundeszwecke (BStatG)
3 Regierung von Unterfranken als zentrale Landesstelle, Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger /
Durchführung des automatisierten Wohngelddatenabgleichs gem. §33 WoGG
4 Bayerisches Behördeninformationssystem (BayBIS) § 71 Abs. 1 Satz 4 SGB X
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Unter Punkt 3 aufgeführte Daten von Leistungs- und Zahlungsempfänger sind nach
Art. 17 DSGVO i.V.m. § 84 Abs. 2 SGB X zu löschen, sobald der unter Punkt 2
genannte Zweck entfällt, beziehungsweise - wenn es sich um haushaltsrelevante
Daten handelt - nach 6 bzw. 10 Jahren gemäß §§ 62 und 82 KommHV.
Daten, die im Rahmen des Wohngelddatenabgleichs gem § 33 WoGG zur Verfügung
gestellt werden, sind unverzüglich nach erfolgter Überprüfung zu löschen.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Die betroffene Person ist nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten
bereitzustellen.
Werden diese Daten nicht bereit gestellt, kann jedoch keine Gewährung von
Leistungen nach dem WoGG erfolgen.