<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit dem Fachdienst "Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz Stufe 4)" kann der Nutzer (natürliche Person oder juristische Person) für ein Fahrzeug online eine Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Adressänderung, Außerbetriebsetzung oder Tageszulassung durchführen. Nach erfolgreichem Durchlauf aller Vorprüfungen inkl. Begleichen der anfallenden Zulassungsgebühren erfolgt ein automatisierter Verwaltungsakt.
Beim teilautomatisierten Antrag wird der Medienbruch durch Zusenden der Zulassungsunterlagen per Post überwunden.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Artikel 6 Abs. 1 DSGVO;
§18 bis §32 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeugverordnung (FZV)): Internetbasierte Zulassung;
§33 bis §40 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeugverordnung (FZV)): Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt;
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt);
kommunale Gebührensatzung
OZG § 9[1] Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1 / Kommune oder Behörde / Suche und Zuteilung von Kennzeichen, Abfrage von Gebührenrückständen, Abfrage von Konfigurationsparametern
2 / KBA / Beantragung einer Neuzulassung, Wiederzulassung,
Außerbetriebsetzung, Umschreibung, Adressänderung, Tageszulassung
3 / Zahlungsprovider der Kommune oder Behörde / Bezahlung eines iKFZ-Dienstes (Neuzulassung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung, Umschreibung, Adressänderung, Tageszulassung) ePayment
4 / Serverprotokolle beim Portalbetreiber
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 / Die Löschung von Daten im Online-Dienst erfolgt gemäß dem Löschkonzept für Generation M-Online-Dienste.
2 / Die Aufbewahrung und Löschung von Daten bei der Behörde erfolgt gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Eine Nutzung des Dienstes ist bei Zulassungsvorgängen nicht möglich, bei Außerbetriebsetzung ist die Nutzung möglich.