<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Elektronischer Abruf von Lichtbildern aus den Pass- und Ausweisregistern im automatisierten Verfahren.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
§ 22a Absatz 2 Satz 5 des Passgesetzes (PassG)
§ 25 Abs. 2 Satz 4 des Personalausweisgesetzes (PAuswG)
§ 27a PassG
§ 34a PAuswG
Art. 10 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes zum Melde-, Pass- und Personalausweiswesen (BayGMPP)
§3 Bayerische Verordnung zum Zentralen Pass- und Personalausweisregisterdatenbestand (MeldDV „Teil 2 Pass- und Ausweisrechtliche Bestimmungen")
§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 5 der Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern (PPeKDAV)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1. / BayLAR / Bestandslieferung aus den Registern der Pass-/Ausweisbehörden
2. / BayLAR / Änderungslieferung aus den Registern der Pass-/Ausweisbehörden
3. / Pass- und Ausweisbehörde / Quittierung über Verarbeitung der Datensätze und Beanstandung einzelner Datensätze
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Die Löschung erfolgt aufgrund einer Änderungsmitteilung von der Pass-/ Ausweisbehörde
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Eine Nichtbereitstellung der Daten bedeutet, dass die Daten nur dezentral direkt bei der Pass-/Ausweisbehörde abgerufen werden können.
Ist dies der Fall, kann eine durchgehende Verfügbarkeit des Datenabrufs nicht garantiert werden.