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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: BSP-D Bürgerservice-Portal Dienste Bürgerservice

Verarbeitungstätigkeit: Briefwahlantrag QR-Code (Online-Dienst GenM)


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Der Online-Dienst Breifwahlnatrag QR-Code ermöglicht eine Beantragung von Briefwahlunterlagen speziell mit mobilen Geräten (Smartphone, Tablet).
Die im QR-Code hinterlegten Daten der antragstellenden Person werden direkt (synchron) im Wählerverzeichnis gesucht und - wenn er darin eindeutig gefunden wurde - direkt für die Briefwahl gekennzeichnet.

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Artikel 6 Absatz 1 DSGVO
Artikel 13 DSGVO

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1 / Kommune oder Behörde / Bestellung Wahlunterlagen

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Für den Dienste selbst: siehe Löschkonzept:

Die Aufbewahrung erfolgt üblichweise nach der Bearbeitung im Fachverfahren außerhalb der Zuständigkeit des Dienstes.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich, die Briefwahlunterlagen müssen schriftlich oder persönlich beantragt werden.