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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: BSP-D 490 Bürgerservice-Portal Dienste GF 490

Verarbeitungstätigkeit: Fachdienst Kitaplatz-Bedarfsanmeldung


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Online-Anmeldung des Kinder-Betreuungsbedarfes in Betreuungseinrichtungen (Kitas) per Bürgerservice-Portal

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz), SGB VIII (Sozial Gesetzbuch), KiföG (Kinderförderungsgesetz)

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Kunde (Gemeinde bzw. Einrichtung). Die Datenübermittlung erfolgt manuell in Dateiform (Datei-Download), keine automatische Übertragung, kein Web-Service

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Kinder, denen eine Betreuungsplatz zugeteilt wurde: Löschung 6 Monate nach Betreuungsbeginn (Aufnahmedatum); zurückgestellte Kinder: 2 Jahre nach Rückstellung (aus Gründen der Revisionssicherheit, da ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht und bei Zurückstellung eine Begründung angegeben werden muss)

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Wer seine Daten nicht bereitstellt verliert seinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz wegen fehlender Mitwirkung. Ohne die Daten kann keine Zuteilung nach den Vorgaben der BayKiBiG erfolgen.