<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Abrechnung und Festsetzung von Beihilfen
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. Art. 96, 102, 105 und 144 BayBG, §§ 48 und 49 BayBhV sowie Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO für Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:a) Name und Bankverbindung an das beauftragte Zahlungsinstitut zur Auszahlung der Beihilfeleistung
b) Nummer und Beihilfebemessungssatz des Beihilfeberechtigten, Nummer der Leistungsabrechnung, Pharmazentralnummer der Arzneimittel sowie Apotheken-Nummer an die Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) zur Inanspruchnahme von Rabatten für Arzneimittel
c) Mit Einwilligung des Beihilfeberechtigten in strittigen Fällen eingereichte Unterlagen an Gutachter oder Beratungsarzt, damit dieser die Beihilfefähigkeit der Behandlung beurteilen kann (§ 48 Abs. 7 BayBhV)
d) Bei Unfällen mit Drittverschulden eingereichte Belege dem an Unfallgegner bzw. gegnerische Versicherung, für Rückforderung erstatteter Beihilfeleistungen
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
5 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Beihilfebearbeitung abgeschlossen wurde (Art. 110 Abs. 2 BayBG)
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Beihilfeleistungen können nicht in Anspruch genommen werden.