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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: Beihilfeabrechnung

Verarbeitungstätigkeit: Beihilfeabrechnung


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

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2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Abrechnung und Festsetzung von Beihilfen

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. Art. 96, 102, 105 und 144 BayBG, §§ 48 und 49 BayBhV sowie Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO für Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
a) Name und Bankverbindung an das beauftragte Zahlungsinstitut zur Auszahlung der Beihilfeleistung
b) Nummer und Beihilfebemessungssatz des Beihilfeberechtigten, Nummer der Leistungsabrechnung, Pharmazentralnummer der Arzneimittel sowie Apotheken-Nummer an die Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) zur Inanspruchnahme von Rabatten für Arzneimittel
c) Mit Einwilligung des Beihilfeberechtigten in strittigen Fällen eingereichte Unterlagen an Gutachter oder Beratungsarzt, damit dieser die Beihilfefähigkeit der Behandlung beurteilen kann (§ 48 Abs. 7 BayBhV)
d) Bei Unfällen mit Drittverschulden eingereichte Belege dem an Unfallgegner bzw. gegnerische Versicherung, für Rückforderung erstatteter Beihilfeleistungen

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
5 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Beihilfebearbeitung abgeschlossen wurde (Art. 110 Abs. 2 BayBG)

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Beihilfeleistungen können nicht in Anspruch genommen werden.