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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: BSP-D 510 Bürgerservice-Portal Dienste GF 510

Verarbeitungstätigkeit: In dem Fachdienst des Bürgerservice-Portals werden Statusinformationen zu einem bauaufsichtlichen Vorgang z.B. Antrag auf Baugenehmigung, Anzeige der Beseitigung, Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis angezeigt
Es ist ein reines Auskunftssystem.


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit dem Fachdienst kann der Bauherr den Bearbeitungsstatus eines bauaufsichtlichen Vorgangs abrufen. Dazu muss er sich mit seinem Aktenzeichen und seinem Passwort anmelden. Es handelt sich ansonsten um eine reines Auskunftsystem.

Die angezeigten Daten werden in den Fachverfahren gespeichert, für die es eigene Verzeichnisse über Verarbeitungstätigkeiten gibt.

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Artikel 6 Absatz 1 DSGVO

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
nur im Fachverfahren:
1 / Kommune oder Behörde / Abruf des Bearbeitungsstatus eines Bauantrages

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das Bürgerserice-Portal.

Die dem bauaufsichtlichen Vorgang zugrundeliegenden personenbezogenen Daten, die der Dienst anzeigt, sind Gegenstand des Verfahrensverzeichnisses über Verarbeitungstätigkeiten des Fachverfahrens.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Wenn der Bauherr das Aktenzeichen und das Passwort nicht eingibt, kann er den Dienst nicht nutzen. Die dem bauaufsichtlichen Vorgang zugrundeliegenden personenbezogenen Daten, die der Dienst anzeigt, sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese sind aber Gegenstand des Verfahrensverzeichnisses über Verarbeitungstätigkeiten des Fachverfahrens OTS BAU Baugenehmigung.