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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: TERA kommunale Manager Raum-, Gebäude- und Ressourcenmanagement

Verarbeitungstätigkeit: TERA Vertragsmanager
Verwalten aller Verträge (insbesondere Wartungsverträge, Versicherungsverträge)


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Verwalten aller Verträge (insbesondere Wartungsverträge, Versicherungsverträge)

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 22, 37 - 39, 42, 56, 57, 61, 62 und 74 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 17 und 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG),
privatrechtliche Verträge nach § 311b, §§ 535 - 548, §§ 578 - 580a, §§ 585 - 597, §§ 598 - 606 §§ 873 - 902, § § 1018 - 1104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Nach § 147 Abgabenordnung sind Handels- oder Geschäftsbriefe, Buchungsbelege und sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen 10 Jahre, die übrigen 6 Jahre aufzubewahren.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können die Daten gelöscht werden.

Nach § 14b Umsatzsteuergesetz (UStG) hat ein Unternehmerein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, sowie alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat, zehn Jahre aufzubewahren.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 22, 37 - 39, 42, 56, 57, 61, 62 und 74 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 17 und 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG),
privatrechtliche Verträge nach § 311b, §§ 535 - 548, §§ 578 - 580a, §§ 585 - 597, §§ 598 - 606 §§ 873 - 902, § § 1018 - 1104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)