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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: FMService

Verarbeitungstätigkeit: FMService
Verwalten der Gebäude, Räume und der dazugehörigen technischen Anlagen
Planen, Generieren, Überwachen und Abrechnen von Aufträgen an interne Beschäftigte und Externe, um u.a. der Betreiberverantwortung nachzukommen
Sicherstellung der Werterhaltung der Gebäude durch vorbeugende Instandsetzungsmaßnahmen
Kosten- und Nutzenanalysen mit dem Ziel, Kosten transparent zu machen und zu senken
Budgetplanung und -kontrolle
Gebäudereinigung
Inventarmanagement
Schlüsselmanagement
Raumreservierung
Projektmanagement
Energiecontrolling mit mobiler Erfassung
Angebote erstellen und abrechnen
Bestellwesen
Lagerverwaltung
Zeiterfassung für Beschäftigte


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
FMService
Verwalten der Gebäude, Räume und der dazugehörigen technischen Anlagen
Planen, Generieren, Überwachen und Abrechnen von Aufträgen an interne Beschäftigte und Externe, um u.a. der Betreiberverantwortung nachzukommen
Sicherstellung der Werterhaltung der Gebäude durch vorbeugende Instandsetzungsmaßnahmen
Kosten- und Nutzenanalysen mit dem Ziel, Kosten transparent zu machen und zu senken
Budgetplanung und -kontrolle
Gebäudereinigung
Inventarmanagement
Schlüsselmanagement
Raumreservierung
Projektmanagement
Energiecontrolling mit mobiler Erfassung
Angebote erstellen und abrechnen
Bestellwesen
Lagerverwaltung
Zeiterfassung für Beschäftigte

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 37-39, 42, 56, 57, 61 und 74 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4, 5, 15, 51, 55 Landkreisordnung (LKrO)
Art. 4, 5, 15, 48, 53 Bezirksordnung (BezO)
Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 4, 7 und 17Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG),
Art. 14 Grundgesetz (GG)
privatrechtliche Verträge nach §§ 535 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Etwa 2.000 Gesetze und Regelwerke enthalten immobilienbezogene Pflichten, die unter dem Stichwort Betreiberverantwortung zusammengefasst werden. Bedeutsam ist § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV dient dem Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren durch überwachungsbedürftige Anlagen und legt fest, dass solche Anlagen regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen unterliegen.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Die Daten zu den verwalteten Gebäude (inklusive aller Objekte, etc.) dürfen gelöscht werden, sobald das Gebäude verkauft bzw. abgerissen wird.

Die Daten zu den mit der Gebäudeverwaltung betrauten Personen ( Hausmeister, Reinigungspersonal, Ansprechpartner, Verantwortliche, Vorgesetzte, Schlüsselinhaber) dürfen erst gelöscht bzw. anonymisiert werden, wenn die Personen ausgeschieden sind oder ihre Zuständigkeit geändert wurde.

Nach § 147 Abgabenordnung sind Handels- oder Geschäftsbriefe, Buchungsbelege und sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen 10 Jahre, die übrigen 6 Jahre aufzubewahren.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können die Daten gelöscht werden. Nach § 14b Umsatzsteuergesetz (UStG) hat ein Unternehmer ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, sowie alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat, zehn Jahre aufzubewahren.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 37-39, 42, 56, 57, 61 und 74 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4, 5, 15, 51, 55 Landkreisordnung (LKrO)
Art. 4, 5, 15, 48, 53 Bezirksordnung (BezO)
Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 4, 7 und 17Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG),
Art. 14 Grundgesetz (GG)
privatrechtliche Verträge nach §§ 535 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Etwa 2.000 Gesetze und Regelwerke enthalten immobilienbezogene Pflichten, die unter dem Stichwort Betreiberverantwortung zusammengefasst werden. Bedeutsam ist § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV dient dem Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren durch überwachungsbedürftige Anlagen und legt fest, dass solche Anlagen regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen unterliegen.