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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: EinsA Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Verarbeitungstätigkeit: Name des Verfahrens: EinsA - Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
- Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ausländischer Mitbürger
- Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorgängen
- Durchführung von Optionsverfahren nach § 29 StAG


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

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2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Verwaltung der für die Durchführung der folgenden Vorgänge benötigten Daten:
- Einbürgerungsverfahren
- Staatsangehörigkeitsvorgänge
- Optionsverfahren

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Meldedatenverordnung (BayMeldDV), Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1, 2 / Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) / § 33 StAG
1 / Bundeszentralregister / § 41 Abs. 1 Nr. 6 BZRG
1, 2 / Meldebehörden / § 29 Meldedatenverordnung (BayMeldDV)
1, 2 / Ausländerbehörden / §§ 71, 73 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1, 2 / 30 Jahre - Feststellung, Erwerb oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
(RdSchrb. des STMI vom 06.07.2009 Nr. IA3-1355-24)
1, 2 / 50 Jahre - Verzeichnisse über ausgestellte Staatsangehörigkeitsurkunden (Bek StMI
vom 12.10.1982 Abschn. X Nr.1 (MABl S.629, geändert durch Bek vom 06.11.1995
(AllMBl S.867))

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Meldedatenverordnung (BayMeldDV), Aufenthaltsverordnung (AufenthV)