<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Verwaltung der für die Durchführung der folgenden Vorgänge benötigten Daten:
- Einbürgerungsverfahren
- Staatsangehörigkeitsvorgänge
- Optionsverfahren
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Meldedatenverordnung (BayMeldDV), Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1, 2 / Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) / § 33 StAG
1 / Bundeszentralregister / § 41 Abs. 1 Nr. 6 BZRG
1, 2 / Meldebehörden / § 29 Meldedatenverordnung (BayMeldDV)
1, 2 / Ausländerbehörden / §§ 71, 73 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1, 2 / 30 Jahre - Feststellung, Erwerb oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
(RdSchrb. des STMI vom 06.07.2009 Nr. IA3-1355-24)
1, 2 / 50 Jahre - Verzeichnisse über ausgestellte Staatsangehörigkeitsurkunden (Bek StMI
vom 12.10.1982 Abschn. X Nr.1 (MABl S.629, geändert durch Bek vom 06.11.1995
(AllMBl S.867))
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Meldedatenverordnung (BayMeldDV), Aufenthaltsverordnung (AufenthV)