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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: OK.FIS DOPPIK

Verarbeitungstätigkeit: OK.FIS DOPPIK Haushalts- und Buchhaltungssystem


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Erstellung und Verwaltung von Zahlungs- und Buchungsbelegen
Buchungen auf Konten
Bankeinzugsverfahren
Banküberweisungen
elektronischer Zahlungsverkehr
Debitoren- und Kreditorenverwaltung

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik)

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Banken/Sparkassen zur Durchführung von Gutschriften und Lastschriften.
Die Weiterleitung der Zahlungsverkahresdaten/-fälle erfolgt in der Regel täglich

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
6 bzw. 10 Jahre § 33 i.V.m. § 69 und § 37 sowie § 58 KommHV Doppik

Die Fristen beginnan gemäß § 69 Abs. 2 Satz 4 KommHV Doppik am 1. Januar des der Aufstellung des Jahresabschlusses folgenden Haushaltsjahres.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik)