<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
TERAwin-BHF Bauhofverwaltung (Objekt 498) und
TERA Ressourcenmanager als Nachfolgemodul für TERAwin-BHF (Objekt 497):
Arbeitszeiterfassung der Beschäftigten mit Zuordnung der Kostenstellen, der Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und des Materials
Aufträge für und an Externe
mobile Erfassung der Arbeitszeiten
Mobile Bearbeitung von Aufträgen (z.B. Kontrollen durchführen und nachweisen), Zustand (z.B. Mängel) an das Fachverfahren zurückmelden
Mobile Erfassung neuer Aufträge (z.B. zur Mängelbeseitigung)
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO in Verbindung mit
Art. 6, 7, 22, 42, 43, 56, 57, 61, 62 und 74 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 2, 3, 7, 17, 22, 38 und 50 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
Dienstvereinbarungen und arbeitsvertragliche Regelungen
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Die Personalstammdaten werden nach Beendigung des zugrundeliegenden
Vertragsverhältnisses ausgeblendet (Name unkenntlich). Sie können spätestens 5 Jahre nach Abschluß des Personalvorgangs gelöscht werden.
Wurden Integrationssätze für die Finanzwesen erzeugt, dürfen die Daten nicht vor Ablauf der fünfjährigen (öffentlich-rechtlichen) bzw. dreijährigen (privatrechtlichen) Zahlungsverjährung gelöscht werden (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a KAG i. V. mit § 228 Abgabenordnung, § 195 BGB).
Zu beachten ist ferner die sechsjährige Aufbewahrungspflicht für Belege (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 82 Abs. 2 Sätze 2 - 4 KommHV-Kameralistik und § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 69 Abs. 2 Sätze 2 - 5 KommHV-Doppik).
Ansonsten können die Daten nach der Rechnungslegung der abgeschlossenen Haushaltsjahre gelöscht werden.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO in Verbindung mit
Art. 6, 7, 22, 42, 43, 56, 57, 61, 62 und 74 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 2, 3, 7, 17, 22, 38 und 50 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
Dienstvereinbarungen und arbeitsvertragliche Regelungen