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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: TERAwin Grundstücksverwaltung

Verarbeitungstätigkeit: TERAwin-STR:
Führen des Bestandsverzeichnisses nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz
Widmung öffentlicher Straßen


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

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2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
TERAwin-STR
Führen des Bestandsverzeichnisses nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz
Widmung öffentlicher Straßen

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
Art. 3, 6 - 9, 46 - 58, Art. 67 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse (StrBestV),

§ 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1. Landratsamt Mitteilung der Art. 13b Abs. 2 Satz 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG)

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Das Straßen- und Bestandsverzeichnis ist zeitlich unbefristet zu führen. Die Einträge dürfen nicht gelöscht werden (Art. 67 BayStrWG i.V.m. § 5 der Verordnung über Straßen- und Bestandsverzeichnisse).

Protokoll nach § 4 ALBV
Die für Protokollzwecke erfassten Angaben müssen nach Ablauf des auf die
Erstellung des Protokolls folgenden Kalenderjahres vernichtet werden (§ 4 Abs. 4 ALBV).

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
Art. 3, 6 - 9, 46 - 58, Art. 67 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse (StrBestV),

§ 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)