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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: TERAwin Grundstücksverwaltung

Verarbeitungstätigkeit: TERAwin--BEL:
Verwalten von kommunalen Einrichtungen
Veröffentlichen der Belegungspläne im Internet
vorübergehende Gaststättenerlaubnisse
Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Verwalten von kommunalen Einrichtungen
Veröffentlichen der Belegungspläne im Internet
vorübergehende Gaststättenerlaubnisse
Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 17 und 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ),
Art. 2, und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG),
und die aufgrund dieser Rechtsvorschriften erlassenen kommunalen Satzungen bzw. privatrechtlichen Verträge nach §§ 535 - 548, §§ 578 - 580a, 598 - 606 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 4 und 12 Gaststättengesetz (GastG), § 1 und 3 Gaststättenverordnung (GastV), Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Die Daten dürfen nach Beendigung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses gelöscht werden.

Wurden Integrationssätze für die Finanzwesen erzeugt, dürfen die Daten nicht vor Ablauf der fünfjährigen (öffentlich-rechtlichen) bzw. dreijährigen (privatrechtlichen) Zahlungsverjährung gelöscht werden (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a KAG i. V. mit § 228 Abgabenordnung, § 195 BGB).
Zu beachten ist ferner die sechsjährige Aufbewahrungspflicht für Belege
(§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 82 Abs. 2 Sätze 2- 4 KommHV-Kameralistik und § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 69 Abs. 2 Sätze 2 - 5 KommHV-Doppik).

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 17 und 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ),
Art. 2, und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG),
und die aufgrund dieser Rechtsvorschriften erlassenen kommunalen Satzungen bzw. privatrechtlichen Verträge nach §§ 535 - 548, §§ 578 - 580a, 598 - 606 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 4 und 12 Gaststättengesetz (GastG), § 1 und 3 Gaststättenverordnung (GastV), Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)