<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Bearbeiten der Bauanträge (genehmigungspflichtige Bauvorhaben)
Bearbeiten der Bauvorhaben, die von einer Genehmigung freigestellt sind
Bearbeiten der Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen
Bearbeiten von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 17 und 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ),
§ 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 55 ff Bayerische Bauordnung (BayBauO), Art. 6, 7, 10 und 15 Bayerisches Denkmalschutzgesetz
§ 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1. Landratsämter als Baugenehmigungsbehörde: Austausch der Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten nach Art. 68 Bayerische Bauordnung (BayBO)
2. Online-Statusabfrage zum OTS Genehmigungsverfahren bei der Baugenehmigungsbehörde
3. Online-Einsichtnahme in die OTS BAUAKTE bei der Baugenehmigungsbehörde.
3. Dateiimport der Antragsdaten des Antragstellers bzw. Entwurfsverfassers im Xbau - Format
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1. TERAwin - BAN:
Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten (einschließlich
Genehmigungsfreistellungsdaten), Beseitigungsanzeigen, Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz) sind grundstücksbezogen. Sie dürfen grundsätzlich nicht gelöscht werden, weil sie Bestandsschutz genießen.
2. Protokoll nach § 4 ALBV
Die für Protokollzwecke erfassten Angaben müssen nach Ablauf des auf die
Erstellung des Protokolls folgenden Kalenderjahres vernichtet werden (§ 4 Abs. 4 ALBV).
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 17 und 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ),
§ 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 55 ff Bayerische Bauordnung (BayBauO), Art. 6, 7, 10 und 15 Bayerisches Denkmalschutzgesetz
§ 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)