<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
TERAwin-EXP/TERA Objektmanager;
Auskunft über Grundstücke und Gebäude,
Geografisches Informationssystem,
Flächenmanagement,
Anzeige aller grundstücks- und gebäuderelevanter Daten aus den ALKIS-Daten der Vermessungsverwaltung, aus den TERA-Fachmodulen und Extensions
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),
§ 1, 17 und 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG),
Art. 2, 5, 5a und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG),
§§ 1, 127 - 135 c, 136 - 141, 165 - 170, 171 a - e, § 172 Baugesetzbuch (BauGB),
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die aufgrund dieser Rechtsvorschriften erlassenen kommunalen Satzungen;
§§ 535 - 597, §§ 1012 - 1112 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
§ 36 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 64 Bayerische Bauordnung (BayBauO),
Art. 6 - 9, Art. 41 - 59, Art. 67 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG),
§ 1a, § 135a - c, § 200a BauGB i.V.m. § 19 Bundesnaturschutzgesetz
(BnatSchG),
§ 12 Gaststättengesetz (GastG),
§ 12 Gaststättenverordnung (GastV), Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG),
Art. 11 Vermessungs- und Katastergesetz und §§ 1 - 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1. Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV):
Aktualisierung der Adressen der Grundstückseigentümer nach Art. 11 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) i.V.m. § 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV) und den öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen zwischen Kommune und ADBV:
2. An den Betreiber des Webportals OK.GIS; Übermittlung des Ansprechpartners in der Kommune für Immobilienobjekte
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1. TERAwin - EXP/ TERA Objektmanager:
Die Eigentümer werden historisiert und bilden das Grundbuch nach.
2. TERAwin-FLM und TERAwin-Immotransfer:
Personenbezogene Daten können gelöscht werden, sobald sie zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind.
3. Protokoll nach § 4 ALBV
Die für Protokollzwecke erfassten Angaben müssen nach Ablauf des auf die
Erstellung des Protokolls folgenden Kalenderjahres vernichtet werden (§ 4 Abs. 4 ALBV).
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Die Angaben zu den Daten des Flächenmanagements bzw. des Immotransfers sind freiwillig und werden nur mit Einwilligung der beteiligten Eigentümer erfasst. Für die fachspezifischen personendaten Daten gibt es separate VVTs.