<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
TERAwin-FRI Friedhofsverwaltung:
Vergabe von Grabnutzungsrechten
Abwicklung von Bestattungen
Überprüfung von Gräbern
Statistische Auswertungen der Bestattungen und Grabnutzungsrechte
Bereitstellen von Basisdaten für die Gebührenkalkulation und die Friedhofsplanungen
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO in Verbindung mit
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57, 62 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO),
Art. 1, 17, 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG),
Art. 2, 8 Kommunalabgabengesetz (KAG),
Art. 1, 7, 8, 9, 10, 12, 13 Bestattungsgesetz (BayBestG),
§§ 15 - 21 Bestattungsverordnung (BestV),
Art. 20 Abs. 1 Kostengesetz (KG) und den aufgrund dieser Rechtsvorschriften erlassenen kommunalen Satzungen
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Buchungssätze dürfen nicht vor Ablauf der fünfjährigen Zahlungsverjährung gelöscht werden (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a KAG i. V. mit § 228 Abgabenordnung). Zu beachten ist ferner die sechsjährige Aufbewahrungspflicht für Belege (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 82 Abs. 2 Sätze 2 - 4 KommHV-Kameralistik und § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 69 Abs. 2 Sätze 2 - 5 KommHV-Doppik).
Daten des Grabnutzungsberechtigten können gelöscht werden, sobald das Grabnutzungsrecht auf einen anderen Berechtigten übertragen wurde.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO in Verbindung mit
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57, 62 Gemeindeordnung (GO),
Art. 4 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO),
Art. 1, 17, 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG),
Art. 2, 8 Kommunalabgabengesetz (KAG),
Art. 1, 7, 8, 9, 10, 12, 13 Bestattungsgesetz (BayBestG),
§§ 15 - 21 Bestattungsverordnung (BestV),
Art. 20 Abs. 1 Kostengesetz (KG) und den aufgrund dieser Rechtsvorschriften erlassenen kommunalen Satzungen