<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Die Anwendung EMS dient der Erstellung von Reports und Listen.
Die Auswertungen erfolgen aus den Einwohnermeldedaten der bayerischen AKDB-Kunden, die die AKDB beauftragt haben, diese Auswertungen im Namen dieser Behörden durchzuführen.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
2. BMeldDÜV, BMG, Zensus Durchführungsgesetz
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1.) Einwohner-Zählung, bei der AKDB zur Rechnungsschreibung
2.) Religions-Zählung, bei der AKDB zur Rechnungsschreibung
3.) Wehrregistermitteilung an die zuständigen Kreiswehrersatzämter nach §42 Abs. 2 und 3 des Wehrpflichtgesetzes
4.) Zensus an das Bayer. Landesamt für Statistik nach dem Zensus Durchführungsgesetz
5.) Jungwählerliste-Zählung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nach §50 Abs. 1 BMG
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Die Regeln zur Aufbewahrung und Löschung von Daten ergeben sich aus § 13, § 14 und § 15 BMG
1.) Betroffene Person: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod
Ausnahmen:
1.16 Suchdienste: Löschung unverzüglich nach Übermittlung
1.17 Waffenerlaubnis / Sprengstofferlaubnis: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.18 Aufenthaltsfragen: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.19 Wohnungsgeber: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.20 Wehrerfassung: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.21 Wahlberechtigung: Löschung nach 30 Tagen nach dem Wegzug und der Auswertung der Rückmeldung oder bei Tod
1.22 Ausstellung Pässe und Ausweise: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.23 Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der Ausweise: Löschung nach 30 Tagen nach dem Wegzug und der Auswertung der Rückmeldung oder bei Tod
1.24 Ankunftsnachweis: Löschung, sobald die Gültigkeitsdauer um mehr als 3 Monate abgelaufen ist oder 30 Tagen nach Wegzug oder Tod
2.) Gesetzlicher Vertreter: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod
3.) Ehegatte oder Lebenspartner: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod
4.) Minderjährige Kinder: Löschung, wenn das Kind volljährig wird
Weitere Ausnahmen siehe § 13 BMG
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
2. BMeldDÜV, BMG, Zensus Durchführungsgesetz