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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: OK.EWO Einwohnerwesen

Verarbeitungstätigkeit: Zusatzmodul: Auswertungsassistent (AWA)


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit dem AWA haben Behörden die Möglichkeit, vorgefertigte Auswertungen und
eigene Auswertungen auf eine eingeschränkte Datenbasis auf der Grundlage von
OK.EWO zu erstellen.

Die Aufgabe wird im Wege der Auftragsverarbeitung durch
1.) die Behörde im autonomen Einsatz vor Ort bei der Behörde
2.) die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) bei Nutzung des AWA i.V.m. OK.EWO im Outsourcing-Rechenzentrum (OSRZ) der AKDB
erledigt.

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Meldedatenverordnung (MeldDV)
Bundesmeldegesetz (BMG)
eID-Karte-Gesetz (eIDKG)

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Es erfolgen individuelle Datenübermittlungen durch den Kunden

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Da es sich hierbei um ein Archivsystem handelt, gibt es keine Löschfristen.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Meldedatenverordnung (MeldDV)
Bundesmeldegesetz (BMG)
eID-Karte-Gesetz (eIDKG)