<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit der Komponente *ePayBL* können die Antragstellenden eines Online-Dienstes, die gewählte Verwaltungsdienstleistung direkt bezahlen. Dazu wird eine Schnittstelle zwischen ePayBL und dem ePayment-Provider z.B. Kreditkartenzahlungen, Paypal usw. verwendet.
Des Weiteren erfolgt die Bereitstellung der Soll-Stellungsdaten für die Haushaltskassensysteme der Kommunen.
Mandanten und Betreiber können Protokolle zu allen Vorgängen mit Hilfe von ePayBL erstellen.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, Abs. 1, lit. c DSGVO
Art. 15 DSGVO
§ 33, § 52 und § 69 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik),
§ 37, § 56 und § 82 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-Kameralistik)
Für SEPA:
Richtlinie (EU) 2015/2366
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1 / Kommune / Es erfolgt die Bereitstellung der Soll-Stellungsdaten für die Haushaltskassensysteme und Finanzverwaltungssysteme,
2 / Zahlungsverkehrsprovider (ZVP) / Vermittlung zum gewünschten Zahlungsanbieter (ePayment-Provider),
3 / Zahlungsanbieter / Übermittlung des Kassenzeichens in den Verwendungszweck.
4 / Online-Dienst / Status der Bezahlung mit Kassenzeichen
Hinweis:
Es werden von ePayBL keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Für die Nutzung von Bezahldiensten werden die entsprechenden Seiten des ePayment-Providers aufgerufen und die Nutzenden tragen dort ihre persönlichen Daten nochmals ein.
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 / Die Soll-Stellungsdateien, die jedem Mandanten z.B.: Kommune bereitgestellt werden, werden durch dessen Mitarbeitenden entsprechend nach der Prüfung gelöscht.
2 / Buchungsdaten und Protokolldateien werden automatisch nach vier (4) Monaten gelöscht. Diese Speicherung ist erforderlich, um Zahlungsvorgänge im Fehlerfall nachvollziehen und analysieren zu können.
3 / Eine weitere Speicherung von personenbezogenen Daten und zusätzlichen Informationen erfolgt in nachgelagerten Systemen z.B. Finanzverwaltungsverfahren und liegen außerhalb der Zuständigkeit des ePayBL Verfahrens.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Eine Nutzung der kostenpflichtigen Online-Verwaltungsdienstleistungen ist dann nicht möglich.