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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: eGov epayBL Online-Bezahlplattform

Verarbeitungstätigkeit: ePayment des Bundes und der Länder (ePayBL) ermöglicht den internetbasierten Bezahlvorgang bei Verwaltungsdienstleistungen und die Buchungen in den Kassensystemen der Verwaltungen.


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit der Komponente *ePayBL* können die Antragstellenden eines Online-Dienstes, die gewählte Verwaltungsdienstleistung direkt bezahlen. Dazu wird eine Schnittstelle zwischen ePayBL und dem ePayment-Provider z.B. Kreditkartenzahlungen, Paypal usw. verwendet.
Des Weiteren erfolgt die Bereitstellung der Soll-Stellungsdaten für die Haushaltskassensysteme der Kommunen.
Mandanten und Betreiber können Protokolle zu allen Vorgängen mit Hilfe von ePayBL erstellen.

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, Abs. 1, lit. c DSGVO
Art. 15 DSGVO
§ 33, § 52 und § 69 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik),
§ 37, § 56 und § 82 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-Kameralistik)
Für SEPA:
Richtlinie (EU) 2015/2366

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1 / Kommune / Es erfolgt die Bereitstellung der Soll-Stellungsdaten für die Haushaltskassensysteme und Finanzverwaltungssysteme,
2 / Zahlungsverkehrsprovider (ZVP) / Vermittlung zum gewünschten Zahlungsanbieter (ePayment-Provider),
3 / Zahlungsanbieter / Übermittlung des Kassenzeichens in den Verwendungszweck.
4 / Online-Dienst / Status der Bezahlung mit Kassenzeichen

Hinweis:
Es werden von ePayBL keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Für die Nutzung von Bezahldiensten werden die entsprechenden Seiten des ePayment-Providers aufgerufen und die Nutzenden tragen dort ihre persönlichen Daten nochmals ein.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 / Die Soll-Stellungsdateien, die jedem Mandanten z.B.: Kommune bereitgestellt werden, werden durch dessen Mitarbeitenden entsprechend nach der Prüfung gelöscht.
2 / Buchungsdaten und Protokolldateien werden automatisch nach vier (4) Monaten gelöscht. Diese Speicherung ist erforderlich, um Zahlungsvorgänge im Fehlerfall nachvollziehen und analysieren zu können.
3 / Eine weitere Speicherung von personenbezogenen Daten und zusätzlichen Informationen erfolgt in nachgelagerten Systemen z.B. Finanzverwaltungsverfahren und liegen außerhalb der Zuständigkeit des ePayBL Verfahrens.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Eine Nutzung der kostenpflichtigen Online-Verwaltungsdienstleistungen ist dann nicht möglich.