<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
epayBL ermöglicht dem Nutzer die Bezahlung von (in der Regel kommunalen bzw.behördlichen) Online-Diensten und bietet dem Dienstleister eine Schnittstelle zu seinem Finanzverfahren.
Das Verfahren leistet im Detail:
Einnahmeseitige Abwicklung von internetbasierten Bezahltransaktionen mit
- Bereitstellung eines Kassenzeichens für die Übernahme in die Fachanwendung
- Zahlungsabwicklung über den epayment-Provider
- Autorisierung der Kreditkartendaten (Kreditkartenzahlung)
- Weiterleitung des Kunden an sein Online-Banking und Überweisung seitens des Kunden (Giropay)
- Erstellung und Weitergabe der SEPA-Lastschrift an die Bank der Kommune/Behörde zum Lastschrifteinzug vom Konto des Zahlungspflichtigen (Lastschrifteinzug) und Bereitstellung der Rückmeldung vom epayment-Provider an die Fachanwendung
- Tagesabschluss im Backend des epayment-Providers differenziert nach Gebühr und Transaktionskosten
- Verarbeitung der Transaktionen beim epayment-Provider
- Bereitstellung der Sollstellung für das Finanzverfahren differenziert nach Gebühr und Transaktionskosten
- Gutschrift an das Konto des Bewirtschafters und Bereitstellung des Kontoauszugs durch den Payment-Provider für den manuellen Import in das Finanzverfahren zum Ausgleich der Sollstellung
Unterstützte Bezahlverfahren:
- Kreditkarte (VISA, MasterCard)
- Giropay
- SEPA-Lastschrift
- Paydirekt
Es werden von ePayBL keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Für die Nutzung von Bezahldiensten werden die entsprechenden Seiten aufgerufen und der Nutzer trägt dort seine persönlichen Daten nochmals ein.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, 28, 32 DSGVO
Art. 4, 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BayDSG-E
§ 33 und § 52 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik),
§ 37 und § 56 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHVKameralistik)
Für SEPA:
Richtlinie 2007/64/EG
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Aufbewahrung der Belege erfolgt im Fachverfahren bzw. Finanzverfahren:
6 bis 10 Jahre gemäß § 82 und § 37 KommHV-Kameralistik und § 69 und § 33
KommHV-Doppik
Die von epayBL gespeicherten Daten werden spätestens nach dieser Frist gelöscht.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6, 28, 32 DSGVO
Art. 4, 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BayDSG-E
§ 33 und § 52 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik),
§ 37 und § 56 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHVKameralistik)
Für SEPA:
Richtlinie 2007/64/EG