PDF RTF

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: OK.VISA Verwaltungs- u. Informationssystem im Ausländeramt [UNIFACE]

Verarbeitungstätigkeit: Name des Verfahrens: OK.VISA - Verwaltungs- und Informationssystem im Ausländeramt

Das Anwendungsverfahren OK.VISA unterstützt die Tätigkeiten der Ausländerbehörden im Zusammenhang mit dem Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes/EU unter Berücksichtigung der Aufenthaltsverordnung.


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Verwaltung der ausländerspezifischen Daten

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
1 / Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
2 / Durchführungsverordnung zum Ausländerzentralregistergesetz (AZR-DV)
3 / Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
4 / Aufenthaltsverordnung (AufenthV),
5 / Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
6 / Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
7 / Integrationskursverordnung (IntV)
8 / Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz (ArbMigSteurgG)
9 / Passgesetz (PassG)
10 / Passverordnung (PassV)
11 / Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
12 / Meldedatenverordnung (MeldDV)
13 / Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (BMeldDÜV)
14 / Datenübermittlungsvorschriften (DÜV-AnpassG)
15 / Datenaustauschverbesserungsgesetz (ÄndG)
16 / Bundesmeldegesetz (BMG)
17 / Bundeszentralregister (BZRG)

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1 / Ausländerzentralregister (AZR) / §§ 6 - 9 AZR-Gesetz §§ 4 - 7 AZRG-DV
2 / Bundesamt für Migration und Flüchtlingswesen (BAMF) / § 8 Abs. 1 Integrationskursverordnung (IntV)
3 / Bayerisches Behördeninformationssystem (BayBIS) / § 4, §5 MeldDV
4 / Bundeszentralregister / § 41 Abs. 1 Nr. 7 BZRG
5 / Meldebehörden / §90a Aufenthaltsgesetz, §90b Aufenthaltsgesetz
6 / Ausländerbehörden / zur Erfüllung der ausländerrechtlichen Aufgaben
7 / Bundesdruckerei / §§ 4, 78 AufenthG, §§61a-h AufenthV
8 / Bundesagentur für Arbeit / §39 Aufenthaltsgesetz
9 / Bundesverwaltungsamt (BVA) / §73 Abs.3 Aufenthaltsgesetz, Beschäftigungsverordnung (BeschV), § 21 AZR-Gesetz i. V. m. § 31 AufenthV

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Löschung der personenbezogenen Daten inklusive Akte gemäß § 68 AufenthV:
1 / 10 Jahre, wenn der Ausländer Deutscher i.S. von Art. 116 Abs. 1 GG wurde
2 / 5 Jahre, wenn verstorben
3 / 10 Jahre, wenn unbekannt oder ins Ausland verzogen
4 / 10 Jahre, nach Wegzug zu anderer Ausländerbehörde
5 / 10 Jahre, wenn kein Aufenthalt in der BRD mehr vorliegt

Biometrische Merkmale
6 / sofort nach Aushändigung des hoheitlichen Dokumentes

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
1 / Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
2 / Durchführungsverordnung zum Ausländerzentralregistergesetz (AZR-DV)
3 / Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
4 / Aufenthaltsverordnung (AufenthV),
5 / Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
6 / Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
7 / Integrationskursverordnung (IntV)
8 / Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz (ArbMigSteurgG)
9 / Passgesetz (PassG)
10 / Passverordnung (PassV)
11 / Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
12 / Meldedatenverordnung (MeldDV)
13 / Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (BMeldDÜV)
14 / Datenübermittlungsvorschriften (DÜV-AnpassG)
15 / Datenaustauschverbesserungsgesetz (ÄndG)
16 / Bundesmeldegesetz (BMG)
17 / Bundeszentralregister (BZRG)