<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Das Anwendungsverfahren SOZIUSopenÜ ermöglicht bei überörtlichen Trägern (Bayerische Bezirke) die effiziente Sachbearbeitung von Fällen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe - sowie der Kriegsopfer-fürsorge (KOF) insbesondere innerhalb von Einrichtungen.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG i.V.m. Sozialgesetzbuch (SGB), speziell SGBXII, Bundesversorgungsgesetz (BVG), Soldatenversorgungsgesetz (SVG),Richtlinien und
Ausführungsbestimmungen, Bundesstatistikgesetz (BStatG), Teil II der
Jahresstatistik der Sozialhilfe
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1. Kassenverfahren / Abwicklung von Banküberweisungen an Zahlungsempfänger Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayDSG
2. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung / Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayDSG i. V. mit § 121 SGBXII und Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG)
3. Bundesamt für Statistik / § 121 SGBXII und Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG)
4. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger / Verordnung zur Durchführung des § 118 SGBXII (Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV) vom 21.01.98, sowie §11 DSGVO Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit in SOZIUSopenÜ
5. Landesämter für Versorgung o.ä. / Rentenauskunftsverfahren (RAV) §§ 120 und
152 SGB VI, Bestimmungen des Rentenzahlverfahrens (RZB)
6. Bayerisches Behördeninformationssystem (BayBIS) § 71 Abs. 1 Satz 4 SGB X
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Unter Punkt 3 aufgeführte Daten von Leistungs- und Zahlungsempfänger sind nach
Art. 17 DSGVO i.V.m. § 84 Abs. 2 SGB X zu löschen, sobald der unter Punkt
2 genannte Zweck entfällt, beziehungsweise - wenn es sich um haushaltsrelevante
Daten handelt - nach 6 bzw. 10 Jahren gemäß §§ 62 und 82 KommHV.
Daten, die im Rahmen des Sozialhilfedatenabgleichs gem § 118 SGB XII zur
Verfügung gestellt werden, sind unverzüglich nach erfolgter Überprüfung zu löschen.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Die betroffene Person ist nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten
bereitzustellen.
Werden diese Daten nicht bereit gestellt, kann jedoch keine Gewährung von
Leistungen nach dem SGB XII erfolgen.