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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: OWIpro Ordnungswidrigkeiten

Verarbeitungstätigkeit: Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Parküberwachung) und fließendem Verkehr (Geschwindigkeitsüberwachung), allgemeine Ordnungswidrigkeiten


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Überwachung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und allgemeinen Ordnungswidrigkeiten

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i. V. mit Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), § 88 Zuständigkeitsverordnung (ZustV); Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Ordnungswidrigkeiten nach OBG oder Spezialgesetzen im Einzelfall

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1 Kraftfahrtbundesamt, Kennzeichenanfrage i .V. m. Halterauskunft
2 Kraftfahrtbundesamt, Feststellung Fahreignungsregister Eintrag
3 Kraftfahrtbundesamt, Mitteilung bei Bedarf an das Fahreignungsregister (Einträge setzen)
4 Zentrale Bußgeldstelle in Bayern, Anzeigenerstattung
5 Zulassungsstellen, Kennzeichenanfrage
6 Meldeämter, Anschriftenermittlung

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 Vorgangsdaten: Ein Jahr ab Erledigung gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO, § 49c Abs. 5 OWiG i.V.m. § 489 StPO.

2 Zahlungsrelevante Daten: Es gelten die landesspezifischen Bestimmungen der jeweiligen KommHV-Kameralistik bzw. KommHV-Doppik.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i. V. mit Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), § 88 Zuständigkeitsverordnung (ZustV); Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Ordnungswidrigkeiten nach OBG oder Spezialgesetzen im Einzelfall