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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: OK.GEWERBE

Verarbeitungstätigkeit: Abwicklung der beim Gewerbeamt und bei Erlaubnisbehörden anfallenden Aufgaben im Rahmen der Gewerbeordnung


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

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2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Vollzug der Gewerbeordnung

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Gewerbemeldungen:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Gestattungen:
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
§ 11 Gaststättenverordnung (GastV)
Makler und Gaststätten:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Folgende Vorschriften stehen mit allen oben genannten Rechtsgrundlagen in
Verbindung: Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E, VO zur Durchführung der Gewerbeordnung
(GewV) Makler- u. Bauträgerverordnung (MaBV), Gaststättengesetz (GastG),
Gaststättenverordnung (GastV), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug
des Gaststättengesetzes (GastVwV), Art. 3 Bay. Verw.-Verfahrensgesetz
(BayVwVfG), §§ 21, 36 Allg. Geschäftsordnung (AGO) i.V.m. örtlichem
Geschäftsverteilungsplan; Glücksspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit § 33c GewO; Spielhallenbetrieb § 33i GewO; Veranstaltungen im Umfeld von Prostitution gem. ProstSchG; Messen, Märkte und Ausstellungen gem. § 64 GewO; Reisegewerbetätigkeiten gem. § 55 ff. GewO; Selbständige Tätigkeit im Bewachergewerbe gem. 34a GewO; Gewerbeuntersagungen gem. § 35 GewO

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Behörden, die bei Antragstellung Stellungnahmen zur Erlaubniserteilung oder Untersagungen der Gewerbeausübung abgeben müssen:

1) Betriebssitzgemeinde,
2) Wohnsitzgemeinde des Einzelunternehmers bzw. Geschäftsführers,
3) zuständiges Amtsgericht,
4) Industrie- und Handelskammer,
5) AOK,
6) Finanzamt,
7) Polizei,
8) Staatsanwaltschaft,
9) Generalbundesanwalt,
10) Berufsgenossenschaft,
11) LDBV (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung)

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1) nach Rechtskraft bei Erlaubnisbescheiden: Datengruppe frühere Tätigkeit als Makler § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO

2) 10 Jahre nach Rechtskraft bei Ablehnungs-, Rücknahmebescheid und dgl.: § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und Ziffer 5.1 Aussonderungsbekanntmachung, spätestens nach Vollendung des 80. Lebensjahrs analog der Regelung von § 152 Abs. 4 GewO

3) 10 Jahre nach Tod des Erlaubnisinhabers bzw. Erlöschen / Aufgabe der Maklertätigkeit § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und analoger Anwendung von Art. 10 Abs. 3 Bay. Archivgesetz und Nr. 5.2 Aussonderungs-bekanntmachung mit Nr. 82 des Verzeichnisses über Aufbewahrungsfristen des Einheitsaktenplanes

4) 15 Jahre nach Rechtskraft / Tilgungsreife bei (analog der Regelung über die Löschung von Einträgen im Gewerbe-zentralregister) spätestens nach Vollendung des 80. Lebensjahrs analog der Regelung von § 152
Abs. 4 GewO; Erlaubnisversagung nach § 34c GewO (Unzuverlässigkeit) § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und §§ 10 Abs. 2 Ziffer 1 bzw. 2, 46 Abs. 1 Ziffer 4 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

5) nach Rechtskraft bei Erlaubnis- Ablehnungs-, Rücknahmebescheid und dgl: Pachtzins, Mietzins und Daten aus Datengruppen frühere Gaststätten und frühere Aufenthalte (§ 31 GastG i.V.m. § 11 Abs. 6 GewO und Art. 17 DSGVO)

6) 10 Jahre nach Tod, Erlöschen der Erlaubnis bzw. Verzicht durch Erlaubnisinhaber § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und Art. 10 Abs. 3 Bay. Archivgesetz und Nr. 5.2 Aussonderungsbekanntmachung mit Nr. 82 des Verzeichnisses über Aufbewahrungsfristen des Einheitsaktenplanes

7) 15 Jahre nach Rechtskraft bzw. Tilgungsreife, analog der Regelung über die Löschung von Einträgen im Gewerbezentralregister, spätestens nach Vollendung des 80. Lebensjahrs, analog Regelung von § 31 GastG i.V.m. § 152 Abs. 4 GewO Erlaubnisversagung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG (wegen Unzuverlässigkeit) § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und §§ 10 Abs. 2 Ziffer 1 bzw. 2, 46 Abs. 1 Ziffer 4 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Gewerbemeldungen:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Gestattungen:
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
§ 11 Gaststättenverordnung (GastV)
Makler und Gaststätten:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Folgende Vorschriften stehen mit allen oben genannten Rechtsgrundlagen in
Verbindung: Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E, VO zur Durchführung der Gewerbeordnung
(GewV) Makler- u. Bauträgerverordnung (MaBV), Gaststättengesetz (GastG),
Gaststättenverordnung (GastV), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug
des Gaststättengesetzes (GastVwV), Art. 3 Bay. Verw.-Verfahrensgesetz
(BayVwVfG), §§ 21, 36 Allg. Geschäftsordnung (AGO) i.V.m. örtlichem
Geschäftsverteilungsplan; Glücksspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit § 33c GewO; Spielhallenbetrieb § 33i GewO; Veranstaltungen im Umfeld von Prostitution gem. ProstSchG; Messen, Märkte und Ausstellungen gem. § 64 GewO; Reisegewerbetätigkeiten gem. § 55 ff. GewO; Selbständige Tätigkeit im Bewachergewerbe gem. 34a GewO; Gewerbeuntersagungen gem. § 35 GewO