<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Berechnung der Bruttovergütungen für die Beschauer / Gebühren für amtliche Untersuchungen bei der Fleischuntersuchung für Betriebe;
Statistische Meldungen zu Schlachtzahlen (Personenbezug entfällt durch Verdichtung)
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG i.V.m. Tarifvertrag Fleischuntersuchung,
Bayerisches Kostengesetz (BayKG) i.V.m dem Kostengesetz
Satistikgesetz
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
6 bzw. 10 Jahre (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 82 Abs. 2 Sätze 2-4 KommHVKameralistik
und § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 69 Abs. 2 Sätze 2-5 KommHV-Doppik)
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG i.V.m. Tarifvertrag Fleischuntersuchung,
Bayerisches Kostengesetz (BayKG) i.V.m dem Kostengesetz
Satistikgesetz