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Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verfahren: AutiSta Automation im Standesamtswesen

Verarbeitungstätigkeit: Bearbeitung standesamtlicher Aufgaben und Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStG) wie z.B. Beurkundungen und Fortführungen von Personenstandsfällen (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall), sowie Erstellung von Personenstandsregistern


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Die Erstbeurkundung, sowie Fortführung (dh. Ergänzung durch Folgebeurkundungen und Hinweisen) von Personenstandseinträgen

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. §§ 3 bis 5, 7, 8, 15 bis 17, 21, 27, 31, 32, 64, 67 un 74 Abs. 1 Nr. 3, 75, 76 Abs. 5 PStG, §§ 9 bis 21, 23 bis 26, 63, 69 PSTV, und Anlangen 1 bis 5 zur PSTV, sowie Art. 7 bis 7 c AGPStG

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1. Datenübermittlungen über den XÖV-Standard xPersonenstand

1.1. STA2STA / Mitteilung an ein anderes Standesamt
1.2. STA2MB / Mitteilung an Meldebehörden
1.3. STA2STA1B / Mitteilung an das Standesamt 1 in Berlin
1.4. STA2Stat / Mitteilung an das Landesamt für Statistik
1.5. STA2ZTR / Mitteilung an das zentrale Testamentsregister
1.6. STA2AB / Mitteilung an Ausländerbehörden
1.7. STA2GB / Mitteilung an Gesundheitsbehörden

2. weitere Mitteilungen

2.1. Presse / nur mit wirksamer Einwilligung des Betroffenen
2.2. Familiengericht / bei entsprechender Personenstandsänderung
2.3. Kirchenbuchführer / zur Aktualisierung der Kirchenbücher
2.4. Konsulat / zur Erüllung konsularischer Aufgaben
2.5. Jugendamt / zur Erfüllung der Aufgaben des Jugendamtes
2.6. Vormundschaftsgericht / zur Erfüllung der Aufgaben des Vormundschaftsgerichtes
2.7. Amtsgericht / zur Erfüllung von Aufgaben des Amtsgerichts
2.8. Finanzamt / zur Aktualisierung der Daten

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1. alle Vorgangsdaten werden temporär nur solange gespeichert, bis der entsprechende Eintrag in das jeweiligen elektronische Personenstandsregister übertragen worden ist.
Ausnahme ist die Anmeldung zur Eheschließung; hier gilt ein Zeitraum von 6 Monaten, danach werden die Daten gelöscht.

2. die elektronischen Personenstandsregister und Sicherungsregister werden nach § 7 Abs.1 PStG dauerhaft gespeichert.
Nach einer Fortführungsfrist von

- 110 Jahren beim Geburtenregister,
- 80 Jahren bei Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister und
- 30 Jahren bei Sterberegistern

sind die Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie die Sammelakten nach den jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten (§ 7 Abs. 3 PStG).

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. §§ 3 bis 5, 7, 8, 15 bis 17, 21, 27, 31, 32, 64, 67 un 74 Abs. 1 Nr. 3, 75, 76 Abs. 5 PStG, §§ 9 bis 21, 23 bis 26, 63, 69 PSTV, und Anlangen 1 bis 5 zur PSTV, sowie Art. 7 bis 7 c AGPStG