<Bitte nutzen Sie den RTF Download und tragen dort Ihre Daten ein, bevor Sie dieses Informationsblatt weitergeben>
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Verwaltung von Personalstammdaten
Pflege von Arbeitszeitmodellen und Regelungen zu Arbeitszeiten
Erfassung von kommt/geht Zeiten
Dokumentation von Fehlzeiten
Datenaustausch mit OK.PWS
Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von Daten
- zur Führung von Zeitkonten,
- Dokumentation von Arbeits und Fehlzeitzen
- Abbildung papierloser Genhemigungsprozesse
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art.5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, § 16 ArbZG;
Art. 4 BayDSG-E i.V.m. § 32 Bundesdatenschutzgesetz,
Landesdatenschutzgesetzen, Bayerischem Beamtengesetz (BayBG),
Bundesbeamtengesetz (BBG), §3 Abs 5. TVöD (sinngemäß);
AltersteilzeitG; ArbeitsschutzG; BerufsbildungsG;
BetriebsverfassungsG; BGB; BundesurlaubsG; EntgeltfortzahlungsG; Teilzeit-und
Befristungsgesetz (TzBfG); Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen
öffentlichen Dienst (Arbeitszeitverordnung - AzV) vom 25. Juli 1995 (GVBl S. 409,
BayRS 2030-2-20-F), zuletzt geändert durch § 4 der Verordnung vom 5. Januar
2011 (GVBl S. 12)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1:
abrechnungsrelevante Zeiten
Empfänger: Abrechnungsverfahren OK.PWS/AKDB-PERS
Anlass: Zahlbarmachung und Verbeitragung von Zeitzuschlägen, Überstunden, etc.
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1. Steuerrelevante Daten der Arbeitszeiterfassung sind nach den Vorgaben der Abgabenordnung mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Alle anderen Daten sind für einen Zeitraum von zwei Jahren zu speichern.
Löschungen sind möglich und sollen, nach der Prüfung ob eine weitere Speicherung erforderlich ist, unter Berücksichtigung der Aufbewahrungsfristen vorgenommen werden.
Löschung:
Da ZEUS X auch über eine Archivierungsfunktion über PDF - Berichte verfügt, ist es häufig nicht erforderlich, Daten in der Datenbank zu halten, die älter sind als Vorjahr.
ZEUS X kann veranlasst werden, eine Vollsicherung der Datenbank zu erstellen und Buchungen, Ergebnisse und Kalenderdaten, welche vor dem Sicherungszeitpunkt liegen, aus der Datenbank zu löschen. Dies kann zu einer deutlichen Reduzierung der Datenbankgröße führen.
Die Archivierung und Verkleinerung der Datenbank ist Bestandteil des ZEUS X Einrichtungsassistenten und befindet sich unter der Rubrik ZEUS Datenbank.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen
Eine gesonderte Bereitstellung von pbD für ZEUS X ist i.d.R. nicht erforderlich. Die verwendeten Personaldaten können aus dem Arbeitsvertrag bzw. dem Abrechnungsverfahren entnommen werden.