Landkreis München
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81507 München
Datenschutzbeauftragter
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Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Mit dem Dienst *Antrag Umschreibung Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis* ist es möglich, unter vereinfachten Bedingungen eine vorhandene oder frühere Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei in eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen umzuwandeln.
Die Kosten des Antrags müssen direkt entrichtet werden. Dazu werden Sie mit dem ePayment-Provider Ihrer Behörde verbunden. Dort können Sie eine Zahlungsart auswählen und werden direkt zu diesem Zahlungsanbieter weitergeleitet. Das Bezahlsystem ist eine Komponente auf die der Online-Dienst weiterleitet.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, Abs. 1, lit. a, c, e DSGVO
Art. 15 DSGVO
§ 26 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 27 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:1 / Kommune / Überprüfung der Daten und Bearbeitung des Antrags.
2 / Fachliche Administratoren, Dienstleister und Kundensupport des Portalbetreibers / Wartung und Fehleranalysen.
3 / Bundesdruckerei / Antrag zur Herstellung eines Kartenführerscheins.
4 / BioID GmbH / Biometrieprüfung des Passfotos.
5 / Kraftfahrtbundesamt / Mitteilung an das zentrale Fahrerlaubnisregister.
6 / Berufskraftfahrerqualifikationsregister / Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister.
7 / Zahlungsprovider der Kommune / Bezahlung des Fachdienstes.
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1 / Die Aufbewahrungsfrist von Daten im Online-Dienst erfolgt gemäß dem Löschkonzept für die internetbasierten Dienste.
2 / Die Verarbeitung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten und zusätzlichen Informationen erfolgt in nachgelagerten Systemen z.B. Fachverfahren und liegen außerhalb der Zuständigkeit des Online-Dienstes.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich, der Antrag muss persönlich bei der ausstellenden Behörde erfolgen.